StadtRäume für die Kultur
Handlungsstrategien der Kulturverwaltung – von Raum(v)ermittlung bis zu neuen Kulturstandorte – auch bei knappen Kassen
Kulturorte in den Städten sind unverzichtbare Begegnungsorte. Sie schaffen Raum für (zufällige) Begegnungen, Austausch und Erlebnisse. Sie sind Orte, die den Zusammenhalt stärken und in denen Aushandlungsprozesse stattfinden können. In Zeiten einer tiefgreifenden Umbruchsituation und damit einhergehender Verunsicherungen erfüllen sie damit eine besondere Funktion an der Schnittstelle von gesellschaftlichem Zusammenhalt und städtischer Entwicklung. Gleichzeitig stehen die Kultureinrichtungen in den Städten unter Druck. Nutzungskonflikte beeinflussen das Neben- und Miteinander von Kultur und anderen Nutzungen. Gesucht werden also (langfristig) geeignete Standorte und zeitgemäße Nutzungskonzepte, um die besonderen Potenziale von Kultureinrichtungen für die Stadt(gesellschaft) ausschöpfen zu können.
Hier setzt das Seminar unter anderem mit folgenden Fragen an:
- Welche besonderen Potenziale entfalten Kulturorte für die Stadt? Wie können sie genutzt werden?
- Welche (neuen) Stadträume können für Kultureinrichtungen aktiviert werden?
- Welche Strategien und Handlungsansätze verfolgen Kulturämter, um Raum für die Kultur in der Stadt zu schaffen bzw. zu sichern?
- Entlang kommunaler Praxisbeispiele werden Antworten auf diese Fragen diskutiert. Das Seminar betrachtet potenzielle Räume für die Kultur, neue Kulturstandorte (u.a. Umnutzung, Dritte Orte), Handlungsstrategien von Kulturämtern und Kooperationen mit anderen Verwaltungsressorts wie der Stadtentwicklungsplanung.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Nr. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb
fortbildung [at] difu [dot] de