Systemische Lösungen in der Kinder- und Jugendhilfe
Regelförderung statt Einzelfallhilfe im Fokus
Die Kinder- und Jugendhilfe befindet sich in einem länger andauernden Prozess der fachlichen Weiterentwicklung hin zu einem inklusiveren System. Eine Grundlage hierfür war das Inkrafttreten des KJSG, viele Kommunen haben sich aber schon vorher mit eigenen Konzepten auf den Weg gemacht und Erfahrungen in der Umsetzung inklusiv ausgestalteter Angebote gesammelt. Ein wichtiges Thema ist angesichts zunehmend diagnostizierter Teilhabebeeinträchtigungen u.a. die „Schulbegleitung“. Das BMBFSFJ hat im April 2026 den Gesetzentwurf „Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG“ veröffentlicht, in dem systemische Lösungen erstmals Bestandteil geplanter rechtlicher Regelungen sind, u.a. eine „Infrastrukturelle Bildungsassistenz“. Der individuelle Rechtsanspruch auf Anleitung/Begleitung in Kitas und Schulen soll zukünftig im Rahmen von HzE oder Eingliederungshilfe durch ein infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz erfüllt werden. Wir wollen daher fragen:
- Gibt es immer mehr Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer medizinischen Diagnose Einzelfallhilfen nach § 35a SGB VIII bzw. nach SGB IX erhalten? Führt dies zu steigenden Jugendhilfe- und Eingliederungshilfekosten in den Kommunen?
- Wie können eine Pathologisierung der Kinder und damit auch teure Einzelfallhilfen vermieden werden? Was entwickelt sich in der Praxis?
- Wie kann das System selbst gestärkt werden, statt am einzelnen Fall anzusetzen?
- Wie können bestehende Strukturen so umgestaltet werden, dass Förderung in den Alltag in Kita oder Schule integriert und nicht ausgelagert wird?
- Wie können Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und zusätzliche Unterstützungsangebote so vor Ort zusammenarbeiten, dass eine Umgebung entsteht, in der auch Kinder mit erhöhtem Unterstützungs- und Förderbedarf gut zurechtkommen?
Neben einer grundsätzlichen Verständigung zu dieser Thematik werden Praxisbeispiele und Handlungsansätze vorgestellt und diskutiert. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind und Ihre Erfahrungen und Lösungsansätze in diesem wichtigen Handlungsfeld mit uns teilen und selbst neue Impulse für Ihre Arbeit vor Ort gewinnen.
Details
Die Teilnahmegebühr beträgt 110 Euro.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
dialogforum [at] difu [dot] de