Auf das Auto angewiesen?!
Neue Lösungsansätze und Praxiserfahrungen für die Mobilität auf dem Land
Mobilität auf dem Land bedeutet bisher in erster Linie, mit dem Auto zu fahren. Dort, wo die Einwohnerdichte deutlich geringer ist als in der Stadt, ist es oftmals schwieriger, einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr zu organisieren und adäquate Mobilitätsoptionen zu schaffen. Dennoch gibt es auch heute bereits erfolgreiche Konzepte, um den Umweltverbund in ländlichen Regionen attraktiver zu machen.
Eine nachhaltige Mobilität kann nicht nur dazu beitragen, CO2 einzusparen, sie kann den ländlichen Raum aufwerten, Orte beleben, zur Daseinsvorsorge beitragen und Teilhabe sichern.
Das Seminar geht daher der Frage nach, welche Konzepte und Maßnahmen bereits jetzt zu einer Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen beitragen und inwiefern diese auch künftig tragfähig sind:
- Wie sind erfolgreiche Beispiele für Mobilitätslösungen wie z.B. Bürgerbusse und Anrufsammeltaxis, On-Demand-Angebote und PlusBus-Konzepte ausgestaltet?
- Welche Potenziale haben aktive (Fußverkehr, Radverkehr samt Pedelecs und E-Bikes) sowie geteilte Mobilitätsformen (z.B. Carsharing) im ländlichen Raum?
- Welche neuen Optionen ergeben sich durch technologische Entwicklungen, z.B. im Bereich der Digitalisierung und des autonomen Fahrens?
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- kostenfrei für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 165,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 200,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)