Difu Impulse,

2013 - Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz: "Traumquote" oder erfüllbarer Auftrag mit Qualitätsgarantie?

Dokumentation der Tagung zum Thema Kindertagesbetreuung am 1./2. März 2012 in Berlin

Cover: 2013 - Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz: "Traumquote" oder erfüllbar
Kerstin Landua (Hrsg.), Univ.-Prof. Dr.-Ing. Klaus J. Beckmann (Hrsg.)

Difu Impulse, Bd. 5, 2012, zahlreiche Abbildungen und Tabellen, 124 S., Deutsches Institut für Urbanistik 2012

ISBN: 978-3-88118-510-3
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Miriam Aust

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Inhalt

Das kommunalpolitisch wichtige Thema „Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013“ wurde bereits im Jahr 2007 im Rahmen eines Brennpunkt-Seminars des Deutschen Instituts für Urbanistik diskutiert. Damals hatte sich die Große Koalition darauf verständigt, ab 2013 den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz einzuführen und eine Versorgungsquote von 35 Prozent zu sichern.

Damals wie heute, gut fünf Jahre später, besteht Uneinigkeit unter den beteiligten Akteuren, wie dieser Rechtsanspruch praktisch umzusetzen ist. Bekannt ist, dass noch längst nicht alle Eltern, die einen Platz für ihr Kind möchten, auch sofort einen erhalten (könnten). Viele Eltern bauen auf diesen Rechtsanspruch, aber können sie sich auch tatsächlich darauf verlassen? Eine Schlüsselfrage ist bei alledem die Frage nach der Finanzierung. Bund, Länder und Kommunen haben hier eine große Verantwortung.

Dieser Band dokumentiert Beiträge und Statements von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und kommunaler Praxis, die auf einer Tagung im März 2012 in Berlin erneut referierten und diskutierten, und zwar zu folgenden Themen:

■      Wie ist mittlerweile der Stand der Realisierung dieser wichtigen familienpolitischen Maßnahme in den einzelnen Bundesländern und Kommunen?

■      Ist es mehrheitlich gelungen bzw. kann es noch gelingen, den quantitativen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für unter Dreijährige zu decken und den Rechtsanspruch zum 1. August 2013 umzusetzen?

■      Sind die hierfür erforderliche Infrastruktur und das Personal vorhanden oder wie könnten diese bereitgestellt werden?

■      Betrachtet man den Rechtsanspruch auf „Betreuung ab eins“ nicht „nur“ als familienpolitische Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch als Förderinstrument zur qualitätsgerechten Erziehung und Bildung von Kindern, müssen qualitative Aspekte der frühen Förderung von Kindern diskutiert werden: Ist gewährleistet, dass für die frühkindliche Erziehung und Bildung genügend und entsprechend qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht?

 

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