Sicher zur Schule – Strategien für eine kindgerechte Schulwegplanung
Erfolgreiche Maßnahmen für sichere Schulwege und bessere Infrastruktur
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GDUV) wurden im Jahr 2023 rund 92.000 Schulwegunfälle gemeldet. Umgerechnet auf die Schultage bedeutet das rund 470 Unfälle pro Tag. Die Zahlen sind zwar seit Corona etwas zurückgegangen, liegen aber seit Jahren in nicht akzeptabler Höhe. Um dem entgegenzuwirken, sind Kommunen, Schulen, Polizei sowie Eltern gefragt, die Bedingungen auf dem Weg zur Schule für alle Kinder sicherer zu gestalten.
Gute Beispiele gibt es viele: In Projekten wie dem Walking Bus oder BiciBus begleiten Erwachsene eine Gruppe von Kindern nach einem festgelegtem „Fahrplan“ zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule, temporär gesperrte Schulstraßen oder dauerhafte Schulzonen sichern das unmittelbare Schulumfeld vor dem Kfz-Verkehr, gemeinsame Schulwege-Checks oder die Erstellung von Schulwegplänen machen Gefahrenstellen sichtbar und liefern Lösungsansätze für eine Umgestaltung der Infrastruktur.
Welche Möglichkeiten Kommunen haben Schulwegsicherheit zu verbessern soll in diesem Webseminar gemeinsam mit Fachleuten diskutiert und anhand verschiedener Praxisbeispiele vertieft werden.
Details
Die Gebühren zur Veranstaltung werden erst mit dem Programm veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis. Das Programm erscheint in der Regel zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Für unsere Difu-Zuwenderstädte sind unsere Difu-WebSeminare kostenfrei.
Das Angebot gilt für nur für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und für Ratsmitglieder.
(Nicht sicher, ob Ihre Stadt Zuwenderstadt ist? Hier gleich nachschauen!)
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)