Parkraum stadtverträglich organisieren
Praxistaugliche Planungshilfen für klimaangepasstes Parkraummanagement
Was haben Lieferzonen, Mobilitätsstationen, Verkehrsberuhigung und Curbsidemanagement gemeinsam? Sie benötigen Platz im öffentlichen Raum, der bislang zu weiten Teilen zum Abstellen von privaten Kfz genutzt wird. Für eine nachhaltige Mobilität wird dieser öffentliche Straßenraum benötigt, muss folglich anders verteilt werden. Dadurch kann die notwendige grüne und blaue Infrastruktur geschaffen werden und Flächenentsiegelung stattfinden. Was sich in der Theorie so einfach anhört, bedeutet in der kommunalen Praxis, dicke Bretter zu bohren: Eine restriktive Rechtslage, klagende Anwohnende und Widerstände im Einzelhandel stellen teils große Herausforderungen dar. Trotzdem gibt es gute Lösungen im In- und Ausland sowie erste Gerichtsurteile und Planungshilfen zugunsten eines klimaangepassten Parkraummanagements.
Im Seminar werden neben theoretischen rechtlichen und planerischen Grundlagen Good-Practice-Beispiele vorgestellt und im Rahmen einer Exkursion vor Ort besichtigt. Durch interaktive Formate bekommen die Teilnehmenden reichlich Raum und Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen und fachlich auszutauschen.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)