Inklusiver Kinderschutz als Pflichtaufgabe!
Eingliederungshilfe und Jugendamt in gemeinsamer Verantwortung
Praxisworkshop für Jugendämter. Dialogforum „Bund trifft kommunale Praxis. Inklusionsgerechte Kommune – Gestaltungs-perspektiven im Rahmen des KJSG“
Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sind seit 2012 verpflichtend. Dies wurde mit dem Inkrafttreten des KJSG 2021 deutlich verstärkt. Gewaltschutzkonzepte für Kinder mit Beeinträchtigungen stellen eine neue Herausforderung für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. im Kontext von (inklusiven) Angeboten dar. Bei ihnen sind nicht nur die Risiken für eine Kindeswohlgefährdung erhöht, sie sind auch besonders gefährdet, exkludiert zu werden. Hier sind Fachkräfte auf spezifisches Fachwissen angewiesen, um mögliche Gefährdungssituationen richtig einschätzen zu können. Zu klären ist daher nicht nur, welche besonderen Anforderungen an den Kinderschutz für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gestellt werden müssen, sondern wie Jugendamt und Eingliederungshilfe/Sozialamt in diesem Feld wirkungsvoll kooperieren können. Dies ist Voraussetzung für wirkungsvolle Schutzkonzepte.
Davon ausgehend, dass nur in gemeinsamer Verantwortung von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe guter Kinderschutz für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen möglich ist, möchten wir in dieser Veranstaltung auf diese noch weitgehend ungenutzte Ressource aufmerksam machen. Potenziale, die in der Kooperation beider Bereiche liegen, sollen durch Praxisbeispiele sichtbar werden, und wir möchten mit Ihnen über Ihre Erfahrungen diskutieren.
Details
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldeschluss ist der 23. März 2025.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
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