Städtebauliche Begleitplanung im Praxis-Check
Ein kommunales Planungsinstrument zur Begleitung übergeordneter Infrastrukturvorhaben
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Übergeordnete Infrastrukturvorhaben wie der Ausbau von Bahnstrecken haben in der Regel weitreichende Folgen für bestehende Siedlungsstrukturen auf kommunaler Ebene. Die „Städtebauliche Begleitplanung“ im Rahmen von Planfeststellungsverfahren ist ein informelles Instrument, mit dem sich Infrastrukturvorhaben und Stadtentwicklung durch integrative Betrachtung optimal aufeinander abstimmen lassen. Es ermöglicht den Kommunen, positive wie negative Folgewirkungen des Infrastrukturvorhabens auf den Siedlungsbestand zu identifizieren, Handlungserfordernisse und Strategien auf kommunaler Ebene abzuleiten und städtebauliche Planungsprozesse in die Wege zu leiten.
Damit bietet das Instrument auch die Chance, gemeinsam mit dem Träger des Infrastrukturvorhabens Alternativszenarien zu erarbeiten und gleichzeitig die Bevölkerung in den Planungsprozess einzubinden. In dem Seminar werden erste kommunale Erfahrungen mit dem informellen Planungsinstrument vorgestellt und die Potenziale für unterschiedliche Planungsanlässe erörtert.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 110,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 165,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 200,– Euro.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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