Beschwerdemanagement und Ombudschaft - eine Qualitätsstrategie für die Jugendämter?
Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe, Bd. 90, 2013, DINA4, deutsch, 132 S.
Weitere Informationen
Inhalt
Nicht immer sind alle sich einig, was dann?
Eine Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien an sozialpädagogischen Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, und die Sicherung ihrer Rechte hierbei ist nicht immer ein konfliktfreier Prozess. Dann braucht es geeignete Verfahren im Jugendamt bzw. eine unabhängige Instanz, mit deren Unterstützung die Entscheidungskriterien der Jugendämter für eine bestimmte Hilfe gemeinsam hinterfragt werden können. Die Einrichtung eines internen Beschwerdemanagements in Jugendämtern sowie kommunaler Ombudschaftsstellen bietet sich hier an, auch wenn diese dabei eher noch am Anfang stehen.
"Sind Beschwerden im Jugendamt willkommen?"
Das Referat zum Thema: "§ 79a SGB VIII – Dimensionen der Qualitätsentwicklung im Jugendamt" hielt Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Ministerialrat a.D., Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin. Er verwies auf die lange Vorgeschichte des Paragraphen im Bundeskinderschutzgesetz, erinnerte an die Runden Tische zur Heimerziehung und zum Sexuellen Kindesmissbrauch sowie an den Dormagener Qualitätskatalog. Das Bundeskinderschutzgesetz nimmt die Qualitätsentwicklung in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe in den Blick, dies sei kein einfacher Auftrag für die Jugendämter. Die Umsetzung der §§ 79/79a SGB VIII sei eine große Herausforderung und schließt die Frage ein, ob Beschwerden im Jugendamt und bei den freien Trägern willkommen sind. …
Neue Impulse durch die Kinderschutzdebatte
… Die Kinderschutzdebatte habe hier neue Impulse gesetzt und es brauche nun eine Kultur des Dialogs. Das bedeute, dass nicht zu "erwachsenenlastig" agiert werden darf. Am Anfang standen Fragen von Kindern und deren Hilflosigkeit gegenüber dem "Apparat". Mit dem Wechsel in die Kinder-perspektive ließen sich auch leichter Haltungsfragen der Fachkräfte diskutieren. In Bezug auf die gesetzliche Verankerung von "Qualitätsentwicklung" gab es bisher sehr unterschiedliche Reaktionen von uneingeschränkter Zustimmung bis zur totalen Ablehnung. Geäußert wurde die Sorge vor Bürokratisierung und überhöhten Steuerungserwartungen.
Was ist wenn …
(Fachkräfte von) Jugendämter(n) Fehler machen?
Prof. Dr. Peter Schruth, Hochschule Magdeburg-Stendal, Magdeburg, hielt das Einführungsreferat zum Thema "Ombudschaft". Er stellte die Frage "Ombudschaft, was ist das?" - kritisierte Fachlichkeit, verdeckte Fachaufsicht oder Legitimation für etwas, das wir sowieso nicht ändern können? Und was ist der Auftrag von Ombudschaft? Eine Stelle, "die es wissen muss", die motiviert, ein Mindestmaß an Mitwirkung ihrer Klienten voraussetzt und für Einzelfallgerechtigkeit sorgt? Ombudschaft sei Aufklärung, Partizipation und Widerspruch.
Viele Klienten haben erfahren, dass Vertrauen in das Amt allein nicht ausreicht, es braucht geeignete Verfahren, die weiterhelfen, wenn Klienten nicht in der Lage sind, den Diskurs mit den Fachkräften allein zu führen. Wenn geeignete Verfahren gefunden werden, sind Klienten keine Objekte (mehr), sondern Beteiligte. Dies sei die Grundlage für Erfolg. Da, wo Sprache fehle, sei der Beistand durch Dritte eine wichtige Stärkung Betroffener. Zu fragen sei in diesem Kontext, ob betroffene Eltern und Kinder zu wenig an für sie wichtigen Entscheidungen beteiligt werden und genügend Anerkennung und Wertschätzung durch die Fachkräfte von Jugendämtern bei der Bewältigung oftmals schwieriger Lebenslagen erfahren. Niemals sollte der Eindruck entstehen, dass wegen "Haushaltsfragen" Kinder und Jugendliche mit ihren Problemen im Stich gelassen werden. Bei Ombudschaft dürfe deshalb nie außer Acht gelassen werden, welche "Begründungsanker" maßgeblich für diese Tätigkeit sind: in erster Linie kinderrechtliche und sozialökonomische Aspekte. Notwendig sei die Entwicklung einer niedrigschwelligen Beratungsmethodik und die Bildung von Netzwerken zum Erfahrungsaustausch.
Aus dem Inhalt
Eröffnung der Tagung
KERSTIN LANDUA, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin
JOHANNES HORN, Jugendamt Düsseldorf
Fachvorträge
§ 79a SGB VIII – Dimensionen der Qualitätsentwicklung im Jugendamt
PROF. DR. DR. H.C. REINHARD WIESNER, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Aus der Praxis für die Praxis: Beispiel strategischer Implementierungen aus der Stadt Magdeburg
DR. DETLEV KLAUS, Jugendamt Magdeburg
Aus der Praxis für die Praxis: Beispiel strategischer Implementierung aus der Stadt München Partizipation – Beschwerdemanagement – Ombudschaft (P-B-O)
JANA FRÄDRICH und DR. MARIA KURZ-ADAM, Stadtjugendamt München
Ombudschaft, was ist das? Ombudschaft, auch ein Modell für die Jugendhilfe? Ombudschaft, mehr als Beschwerdemanagement?
PROF. DR. PETER SCHRUTH, Hochschule Magdeburg-Stendal
Initiativen und Erfahrungen mit Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe
Die Initiative "Habakuk", Baden-Württemberg
MICHAELA GÜNTER, Caritasverband, Erzdiözese Freiburg
Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V., Sachsen
PROF. ULLRICH GINTZEL, Evangelische Hochschule Dresden
Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BJR), Berlin
URSULA FRITSCHLE, BJR, Fachschule für Sozialpädagogik des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Berlin
Ombudschaft Jugendhilfe NRW
BERND HEMKER, Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband NRW e.V., Unna
Kommunale Praxis der Qualitätsentwicklung (Arbeitsgruppen)
Arbeitsgruppe "Dialogische Qualitätsentwicklung zwischen öffentlichen und freien Trägern"
PROF. DR. REINHART WOLFF, Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung e.V., Berlin
Arbeitsgruppe "Die Aufsichtsbeschwerde als Chance zur Qualitätsentwicklung? Beschwerdemanagement im Jugendamt"
DR. DETLEV KLAUS, Jugendamt Magdeburg
Arbeitsgruppe "Kinder und Jugendliche in den Blick nehmen und beteiligen! Partizipation, Beschwerdemanagement, Ombudschaft"
JANA FRÄDRICH, Kinderbeauftragte, Stadtjugendamt München
Abschlussdiskussion mit Positionierungen aus verschiedener Sicht
aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände:
JÖRG FREESE, Deutscher Landkreistag, Berlin
aus Sicht der Großstadtjugendämter:
DR. MARIA KURZ-ADAM, Stadtjugendamt München
aus Sicht der Freien Träger:
BERND HEMKER, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband NRW e.V., Unna
Literaturhinweise