Wegstreckenentschädigung im Bundesreisekostengesetz
Im Rahmen eines FuE-Vorhabens wurde untersucht, wie anhand einer Novelle der Bestimmungen zur Wegstreckenentschädigung im Bundesreisekostengesetz Dienstreiseverkehr vermieden, ressourcen- und emissionsschonende Wahl der Verkehrsmittel unterstützt und Belastungen der öffentlichen Haushalte reduziert werden können.
Die bisherige Regelung berücksichtigt nicht das Kriterium der Umweltfreundlichkeit und hat zahlreiche Mängel: Sie ist nicht sparsam, denn das Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren bindet erhebliche Zeit- und Personalkapazitäten, die Erstattungssätze für die Kfz-Nutzung sind höher als die variablen Kosten und umweltfreundliche Verkehrsmittel (Bahn, Fahrrad) werden diskriminiert.
Varianten zur Novelle der Wegstreckenentschädigung wurden verglichen. Vorgeschlagen wird, die Erstattungssätze deutlich abzusenken, und wenn im Einzelfall keine triftigen Gründe vorliegen, auch für Pkw-Nutzer statt 20 30 Cent/km nur noch das für Bahnfahrten bzw. die variablen Kosten des Pkw erforderliche Niveau von zwölf Cent/km pauschal zu erstatten unabhängig von der tatsächlichen Verkehrsmittelwahl. Damit ist die Erwartung verbunden, dass häufiger Fahrgemeinschaften sowie Bahn oder Fahrrad benutzt werden. Darüber hinaus sollten auch die im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Pauschalsätze für Dienstreisekosten als Werbungskosten entsprechend abgesenkt werden.
Weitere Informationen:
Umweltbundesamt, Berlin (Auftr., Hrsg.); Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Berlin (Bearb.), Bracher, Tilmann (PLT, VF); Handke, Gerhard (Verf.); Lehmbrock, Michael (Verf.); Tomerius, Stephan (Verf.)
Klimaschutz und Dienstreisekosten -- Wege zur Umweltentlastung und Kostenersparnis.Berlin (2003); VII, 118 S.; Abb., Tab., Lit., dt.; Zus.: dt.,engl. Texte; 46/03