Städtebaulich integrierter Lärmschutz
Der Ausbau des Streckenabschnitts Rotenburg-Verden – Teil der „Alpha-E-Variante“ einer Schienennetzverstärkung im Dreieck Bremen-Hamburg-Hannover – wird deutliche Auswirkungen auf die Siedlungsbereiche entlang der Bahntrasse haben. Etwa ab dem Jahr 2030 sollen über die Trassen des Ausbauvorhabens der Deutschen Bahn ein erheblicher Güterverkehr abgewickelt werden.
Gemeinsam mit anderen Kommunen an der Strecke (Gemeinde Kirchlinteln, Samtgemeinde Bothel, Stadt Rotenburg/Wümme) hat die Stadt Verden das Difu beauftragt, die exemplarische Erarbeitung eines städtebaulichen Begleitplans für ausgewählte Streckenabschnitte mit angrenzenden Siedlungsbereichen zu koordinieren. Das Niedersächsische Umweltministerium fördert das Vorhaben.
Ein städtebaulicher Begleitplan kann – vergleichbar mit einem landschaftspflegerischen Begleitplan – wesentlich dazu beitragen, dass sich das Verkehrsvorhaben in den räumlichen Kontext einfügt und umgebungsbelastende Folgewirkungen reduziert werden. Anders als landschaftspflegerische Begleitpläne ist dieses Instrument bislang jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Daher existieren weder inhaltliche noch formale Vorgaben. Seine Ausgestaltung orientiert sich insbesondere an der spezifischen Aufgabenstellung vor Ort sowie den lokalen Rahmenbedingungen. Ziel dieses Instruments ist es, mögliche negative Auswirkungen des Vorhabens auf die Gemeinden und deren künftige Entwicklung zu minimieren und zugleich die Chancen im Rahmen der Planungshoheit der Kommunen zu nutzen, mit den verbleibenden Folgewirkungen umzugehen.
Vorgesehen sind verschiedene Austauschs- und Diskussionsformate für die beteiligten Verwaltungen und die Bevölkerung. Anhand von sieben ausgewählten Fallbeispielen bzw. Standorten werden darin städtebauliche Folgewirkungen des gesetzlichen Lärmschutzes betrachtet, übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen erwogen und Möglichkeiten für eine qualitätsvolle Einbindung der Maßnahmen diskutiert.
Die Dokumentation des Arbeitsprozesses soll Modellcharakter für andere Kommunen mit vergleichbaren Rahmenbedingungen haben. Übergeordnetes Ziel ist es, Empfehlungen hinsichtlich einer möglichen Implementierung des Instruments „Städtebaulicher Begleitplan“ und seiner Ausgestaltung zu geben.