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Natur und Landschaft bei Konversionsvorhaben – Fallbeispiele

Mit dieser Studie wird das Augenmerk auf einen speziellen Teilaspekt bei der Durchführung von Konversionsmaßnahmen gerichtet, die Integration der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Konversionsmaßnahmen.

Die Umnutzung ehemaliger militärischer Anlagen für zivile Zwecke ist von anhaltender Aktualität für die Städte und Gemeinden im gesamten Bundesgebiet. In den 1990er Jahren überwiegend durch den Abzug der Alliierten freigegeben, fallen nun durch die Strukturreform der Bundeswehr und die deutliche Truppenreduzierung zahlreiche weitere Flächen in den Kommunen brach. Die zügige Überführung in eine zivile Folgenutzung stellt das planenden Kommunen sowohl in konzeptioneller Hinsicht als auch in Bezug auf die administrative Handling und die finanziellen und wirtschaftlichen Belastungen vor eine schwierige Aufgabe.

Mit dieser Studie wird das Augenmerk auf einen speziellen Teilaspekt bei der Durchführung von Konversionsmaßnahmen gerichtet, die Integration der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Konversionsmaßnahmen. Häufig haben sich innerhalb der militärisch genutzten Bereiche wertvolle Biotopstrukturen entwickelt, so dass sich die Frage stellt, ob und in welchem Maße diese erhalten und zur Aufwertung des Nachnutzungskonzeptes genutzt werden können. Die Anforderungen des Naturschutzes können aber auch Hindernisse für eine wirtschaftliche Nachnutzung der ehemaligen Militärflächen darstellen. Soweit die Biotope Teile eines Naturschutzgebietes oder von FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten sind oder streng geschützte Arten betroffen sind, können sich strikte Sperrwirkungen ergeben. Auch die Anforderungen zum Schutz gesetzlich geschützter Biotope können umfangreiche Kompensationserfordernisse und eine Ausnahme der Naturschutzbehörde erforderlich machen. Unabhängig von diesen besonderen Schutzniveaus ist immer die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu beachten, die zwar nach den besonderen Bedingungen des Bauplanungsrechts anzuwenden ist, jedoch grundsätzlich eine entsprechend systematische Aufarbeitung der voraussichtlichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes erforderlich macht. Zusätzlich muss immer geprüft werden, ob der Eingriff durch geeignete Maßnahmen in seiner Wirkung abgemildert (Vermeidungsmaßnahmen) und auf welche Weise ein nicht vermeidbarer Eingriff durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden kann. Ein Verzicht auf eine Vollkompensation bedarf einer speziellen Rechtfertigung durch gewichtige entgegenstehende öffentliche Belange.

Die Integration der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege stellt damit nicht nur eine Chance für eine nachhaltige und ökologisch hochwertige Nachnutzung von Konversionsflächen dar. Sie kann sich auch als erheblicher Aufwand in zeitlicher und finanzieller Hinsicht erweisen, der im Einzelfall die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Maßnahme und eine Vermarktung der Flächen zu marktgängigen Konditionen erschwert oder sogar unmöglich macht. Insoweit gilt es die Spielräume bei der Entwicklung von Konversionsflächen so zu nutzen, dass die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit den städtebaulichen Erfordernissen einer Nachnutzung der Fläche möglichst optimal in Einklang gebracht werden und gleichzeitig die wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht infrage gestellt ist. Die Studie macht anhand von sechs Fallbeispielen deutlich, wie eine solche integrierte Planung unter Nutzung von Bündelungseffekten im Hinblick auf Ziele und Wirkungen erfolgreich gestaltet werden kann.

Anhand von sechs beispielhaften Konversionsvorhaben wurden unterschiedliche Herangehensweisen im Umgang mit den Ausgleichserfordernissen dokumentiert. Dabei wurden zunächst die jeweiligen öffentlichen Belange im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgearbeitet und der Belang des Eingriffs/Ausgleichs als äquivalenter Bestandteil der Abwägung bewertet. In diesem Zusammenhang wurde aufgezeigt, welche Möglichkeiten, Chancen und Potenziale hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsanforderungen für die kommunale Praxis bestehen. Auch die Gründe, die im Einzelfall möglicherweise für eine Zurückstellung der Kompensationserfordernisse sprechen, wurden dabei beleuchtet. Den Gemeinden wurde damit ein nachvollziehbarer Orientierungsrahmen gegeben, der es ihnen ermöglicht, das Kompensationserfordernis zu einem festen und qualifizierten Bestandteil des Nachnutzungskonzeptes zu machen, aber auch den Abwägungsspielraum im Rahmen der Konversion angemessen und in rechtssicher Weise zu nutzen. Um eine möglichst große Bandbreite unterschiedlicher Gemeindegrößen und Problemstellungen darzustellen, wurden folgende Beispiele für die vertiefende Untersuchung ausgewählt:

  • Dortmund (Nordrhein-Westfalen) - Konversionsvorhaben Buschei
  • Hannover (Niedersachsen) - Konversionsvorhaben "Langenhagen Barracks/Business Park Nord"
  • Neustadt (Hessen) - Konversionsvorhaben "Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne"
  • Saerbeck (Nordrhein-Westfalen) - Konversionsvorhaben "Bioenergiepark Saerbeck"
  • Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) - Konversionsvorhaben "Neue Gartenstadt"
  • Tarp (Schleswig-Holstein) - Konversionsvorhaben "Schellenpark"
Projektleitung
Natur und Landschaft bei der Nachnutzung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften – Fallbeispiele
bis
Naturschutz
Umweltrecht
Bauleitplanung
Siedlungsentwicklung
Bau- und Planungsrecht
Stadtentwicklung, Recht und Soziales
keine Angabe

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