Faire, inklusive und sorgende Stadt
Neue Perspektiven für eine geschlechtergerechte Planung
Mit der Frage, wie Städte so gestaltet werden, dass sie den Bedürfnissen aller Menschen gerecht werden, beschäftigt sich die geschlechtergerechte und diversitätssensible Stadtplanung. Sie zielt darauf ab, vielfältige Lebensrealitäten und Bedürfnisse sichtbar zu machen und in die Planung einzubeziehen – um Städte „lebenswert“ zu gestalten.
Im Fokus steht dabei die gerechte Verteilung von Raum, Ressourcen und Teilhabechancen. Unterschiedliche Perspektiven zeigen sich in der Nutzung und Aneignung öffentlicher Räume, in Ansprüchen an Wohnen und Arbeiten, im Mobilitätsverhalten, Sicherheitsempfinden oder in den Anforderungen aus der Care-Arbeit. Zugleich wird deutlich, dass Geschlecht nur eine von vielen Dimensionen sozialer Ungleichheit ist und Stadtplanung die Lebenssituationen aller Einwohner:innen berücksichtigen muss.
Das Seminar lädt dazu ein, Stadtentwicklung aus dieser erweiterten Perspektive kennenzulernen und zu diskutieren. Aufbauend auf den Leitlinien für eine gendergerechte Stadtentwicklungspolitik des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) werden Ziele, Herausforderungen und Praxisbeispiele vorgestellt. Gemeinsam wird diskutiert, wie Sorgearbeit, soziale Teilhabe, Inklusion und Sicherheit stärker in Planungsprozesse einfließen können – von der Gestaltung öffentlicher Räume über Mobilität bis hin zu Wohnen und Daseinsvorsorge.
Details
Die Gebühren zur Veranstaltung werden erst mit dem Programm veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Programm erscheint in der Regel zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Für unsere Difu-Zuwenderstädte sind unsere Difu-WebSeminare kostenfrei. Das Angebot gilt für nur für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und für Ratsmitglieder. (Nicht sicher, ob Ihre Stadt Zuwenderstadt ist? Hier gleich nachschauen!)
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
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