26. Deutscher Fachkongress für kommunales Energiemanagement
Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der neuen Gesetze
Am 1. Januar 2024 sind das „Wärmeplanungsgesetz“ und das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung rechtliche Grundlagen für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung geschaffen und deutschlandweit einheitliche Standards und Vorgaben definiert. Die Wärmeplanung soll in allen rund 11.000 deutschen Kommunen bis spätestens Mitte 2028 vorliegen, in Großstädten bereits bis Mitte 2026. Kommunen müssen also mit ihrer lokalen Wärmeplanung zeitnah und zielstrebig vorangehen, um den Menschen und Unternehmen vor Ort aufzuzeigen, wie die zukünftige klimagerechte Wärmeversorgung gestaltet sein wird. Auch die Einbindung der Energieversorger spielt dabei eine wichtige Rolle.
Neben spannenden Inputs und Gesprächen zum Fokusthema im Plenum bietet der Jahreskongress für Energie- und Klimaschutzmanager*innen 16 Workshops zu aktuellen Themen und Herausforderungen im kommunalen Energiemanagement.
Ein „Markt der Möglichkeiten“ dient als zusätzliche Plattform dazu, Kontakte herzustellen, Netzwerke auf- und auszubauen sowie Erfahrungen zu teilen.
Details
- 195,- Euro für Vertreter*innen aus den Kommunen
- 390,- Euro für alle anderen Teilnehmer*innen
Anmeldeschluss 31.05.2024
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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