Entsiegeln als Beitrag zur Klimaanpassung – ein Blick über den Tellerrand
Versiegelte Flächen stellen Städte und Gemeinden zunehmend vor Herausforderungen: Hitze, Starkregen und der Verlust von Aufenthaltsqualität machen deutlich, wie wichtig Entsiegelung als Baustein einer wirksamen Klimaanpassung ist. Doch welche Formen der Entsiegelung, welchen rechtlichen Rahmen und welche Förderkulisse gibt es? Wie gelingt der Einstieg in Entsiegelungsprozesse – und wie lassen sich diese dauerhaft verankern?
Um das Thema über Ansätze in Deutschland hinaus breit diskutieren zu können und neue, praxisnahe Anregungen zum Herangehen an Entsiegelungsvorhaben zu erhalten, wird im WebSeminar der Blick insbesondere auf benachbarte Länder gerichtet:
- In welchen politischen, planerischen und gesellschaftlichen Kontexten werden dort Entsiegelungsprozesse initiiert?
- Welche Anreize kommen zum Einsatz, und welche Akteure werden eingebunden, um öffentliche, halböffentliche und private Flächen zu entsiegeln?
Im Mittelpunkt stehen typische Hindernisse, aber auch gelungene Beispiele - aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien und den Niederlanden - die zeigen, wie Entsiegelung unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen erfolgreich umgesetzt werden kann.
Ein zentrales Thema ist die Frage, wie unterschiedliche Stakeholder – von Verwaltung über Politik bis hin zu Eigentümer:innen und Zivilgesellschaft – mitgenommen werden können, um tragfähige und wirksame Ergebnisse zu erzielen. Ziel ist es, konkrete Impulse für die eigene Praxis zu geben und einen gesamtstrategischen Beitrag zur Erreichung von Flächensparzielen zu diskutieren.
Details
Die Gebühren zur Veranstaltung werden erst mit dem Programm veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Programm erscheint in der Regel zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Für unsere Difu-Zuwenderstädte sind unsere Difu-WebSeminare kostenfrei. Das Angebot gilt für nur für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und für Ratsmitglieder. (Nicht sicher, ob Ihre Stadt Zuwenderstadt ist? Hier gleich nachschauen!)
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
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