Regionale Hitzeaktionsplanung
Hitzeschutz über kommunale Grenzen hinweg
Extreme Hitzeperioden treten immer häufiger auf und erfordern Maßnahmen zur Klimaanpassung und Hitzevorsorge in Kommunen. Als neuer Ansatz gilt dabei der Leitsatz „regional planen und kommunal handeln“. Diesem Gedanken folgend entsteht für die 16 Städte der Emscher-Region und den Kreis Recklinghausen seit 2025 eine regional abgestimmte Hitzeaktionsplanung. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken durch Hitzeereignisse. Ziel ist es, die Kommunen auf Basis abgestimmter Vorgehensweisen und gemeinsamer Standards langfristig zu befähigen, eigene lokale Hitzeaktionspläne zu erstellen und Maßnahmen gegen Hitzegefahren umzusetzen. Diese sind auf individueller, kommunaler und gesamtgesellschaftlicher Ebene zwingend notwendig.
Zur Unterstützung der Kommunen werden verschiedene Tools entwickelt. Dazu gehören z.B. eine Akteursanalyse, ein umfangreicher Kommunikationskoffer, eine interaktive Maßnahmentoolbox mit Mustersteckbriefen und Monitoring- und Evaluationsinstrumente.
Das WebSeminar stellt den innovativen regionalen Ansatz für Hitzeaktionspläne aus der Emscherregion vor (HAP-Regio).
Im Seminar werden folgende Fragen verfolgt:
- Warum ist regionale Zusammenarbeit bei Hitze relevant?
- Wie bereiten Emscher-Kommunen ihre Hitzeaktionspläne gemeinsam vor?
- Welche Tools zur Unterstützung und welche Standards stehen zur Verfügung und wie funktionieren sie?
- Welche Learnings gibt es jetzt schon aus dem regionalen Ansatz?
Details
Die Gebühren zur Veranstaltung werden erst mit dem Programm veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Programm erscheint in der Regel zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Für unsere Difu-Zuwenderstädte sind unsere Difu-WebSeminare kostenfrei. Das Angebot gilt für nur für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und für Ratsmitglieder. (Nicht sicher, ob Ihre Stadt Zuwenderstadt ist? Hier gleich nachschauen!)
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
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