"Das heilige Blechle"
Neue Konzepte und Gebühren
Das Mobilitätsangebot am Wohnort hat entscheidenden Einfluss darauf, wie sich Menschen im Alltag bewegen. Kommunen können bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere aber auch im Bestand Rahmenbedingungen schaffen, die umweltfreundliches und stadtverträgliches Mobilitätsverhalten unterstützen. Trotz alternativer Mobilitätsangebote und verringertem Stellplatzschlüssel bleibt dennoch die Frage "Wohin mit dem Blech" oftmals Dauerbrenner und Herausforderung gleichermaßen. Seit kurzem haben Kommunen in einigen Bundesländern ein zusätzliches Steuerungsinstrument erhalten: Sie können die Gebührensätze für das Bewohnerparken selbst festlegen. Wie diese neue Freiheit in der Praxis umgesetzt wird und wirkt und wie sie sinnvoll mit anderen Steuerungsinstrumenten die kommunale Verkehrswende voranbringen kann, steht im Fokus des Seminars.
- Welche neuen Möglichkeiten haben Kommunen bei der Fesetsetzung von Parkgebühren?
- Wie sehen erste Erfahrungen zur Wirkung neuer Gebhührenordnungen aus?
- Wie kann Kfz-Parken durch Mobilitätsmanagement in Wohnquartieren gesteuert werden?
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)
