StVO-Novelle und die Anwendung in den Kommunen
Handlungsspielräume für eine nachhaltige Verkehrs- und Stadtentwicklung nutzen
Die jüngste Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus dem Jahr 2024 zielt darauf ab, den Kommunen mehr Handlungsspielräume bei der Umsetzung nachhaltigkeitsorientierter Maßnahmen im Verkehr zu geben. Dies betrifft unter anderem Maßnahmen zur Bereitstellung von Flächen für den Fuß- und Radverkehr, aber auch die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkraummanagement und weitere Maßnahmen. Eine grundlegende Änderung besteht darin, dass neben die Zielsetzung der Gefahrenabwehr weitere Ziele wie der Umwelt- und Klimaschutz, der Gesundheitsschutz und eine geordnete städtebauliche Entwicklung als Anordnungsgründe hinzugekommen sind. Es liegt nun in den Händen der Kommunen zu erproben, wie diese neuen Handlungsspielräume für eine nachhaltige Verkehrs- und Stadtentwicklung genutzt werden.
Im Seminar wird zunächst die Bandbreite der möglichen Anwendungsfälle der neuen Regelungen aufgefächert. Anhand von erfolgreichen Beispielen wird aufgezeigt, wie die erweiterten Spielräume gezielt für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung und lebenswerte und möglichst klimaangepasste Stadträume genutzt werden können. Aus juristischer Sicht wird die bisherige Rechtsprechung dargestellt und deren Auswirkungen auf die kommunale Praxis erläutert. In interaktiven Formaten lädt das Seminar die Teilnehmenden dazu ein, von eigenen Erfahrungen zu berichten und auch Hindernisse und Schwierigkeiten bei der Anwendung der neuen rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen. Im gemeinsamen Austausch können dann mögliche Lösungsansätze identifiziert werden.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,–Euro für Teilnehmer:innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Nr. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb
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