Klimaschutz und Klimaanpassung
Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie:Machbarkeitsstudien
Agentur- und ZUG-Online
Do
19
Nov 26
Am 19.11.2026 steht die Antragstellung für den Förderschwerpunkt Machbarkeitsstudien im Fokus. Die Online-Sprechstunden richten sich vor allem an Einsteiger und Einsteigerinnen, die erstmalig einen Antrag auf Förderung über die Kommunalrichtlinie stellen oder ihr Wissen auffrischen möchten.
Das erwartet Sie
- Förderinfos: Kurzer Überblick zum Förderbaustein Machbarkeitsstudien
- Tools und Formulare: Vorstellung der Berechnungsformulare und der Vorhabenbeschreibungen
- Fragerunde und Praxistipps: Eine Fragerunde, in der Sie offene Punkte klären und sich Praxistipps von den Experten und Expertinnen holen können
Leitung
Dr.-Ing. Wulf-Holger Arndt
Details
Vertreter und Vertreterinnen folgender Einrichtungen:
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) (auch für ihre rechtlich unselbständigen Betriebe und sonstigen Einrichtungen)
- rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger (mit Ausnahme des Bundes) von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
- im Status der Gemeinnützigkeit stehende oder mildtätige eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Contractoren
- Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben
- öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
- Ggf. Vertreter und Vertreterinnen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen. (Sie fragen sich: Ist meine Organisation antragsberechtigt? - Schauen Sie gern ab Seite 23 nach in der Kommunalrichtlinie)
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) (auch für ihre rechtlich unselbständigen Betriebe und sonstigen Einrichtungen)
- rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger (mit Ausnahme des Bundes) von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
- im Status der Gemeinnützigkeit stehende oder mildtätige eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Contractoren
- Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben
- öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
- Ggf. Vertreter und Vertreterinnen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen. (Sie fragen sich: Ist meine Organisation antragsberechtigt? - Schauen Sie gern ab Seite 23 nach in der Kommunalrichtlinie)
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Hinweis
Bitte schauen Sie sich das knapp 14-minütige Tutorial zur Antragstellung über easy-online vor der Veranstaltung an. Es wird keine Live-Vorstellung des Antragsportals geben. Fragen können Sie aber gern in der zweiten Fragerunde stellen.
Agentur für kommunalen Klimaschutz
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH (ZUG)
Freie Plätze verfügbar
Online
koch [at] difu [dot] de
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