Klimafreundliche Quartiere
Lösungen für Energieversorgung, Mobilität und Gebäude
Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität kommt dem Umbau bestehender Quartiere eine zentrale Bedeutung zu. Eine klimafreundliche städtebauliche Entwicklung auf Quartiersebene leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung kommunaler Klimaschutzziele. Klar ist: Klimafreundliche Quartiersentwicklung kann nur mit ganzheitlichen Lösungsansätzen gelingen. Neben einer klimaneutralen und resilienten Energieversorgung spielen zum Beispiel die energetische Sanierung des Gebäudebestands sowie eine klimagerechte und zukunftsfähige Mobilität eine entscheidende Rolle.
Die Anforderungen an den Bestandsumbau sind dabei vielfältig und komplex. Technische, planerische und organisatorische Fragestellungen müssen integriert betrachtet und aufeinander abgestimmt werden, um langfristig wirksame und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Die Entwicklung klimafreundlicher Quartiere stellt Kommunen, Wohnungswirtschaft und Planungspraxis somit vor große Herausforderungen. Im Webseminar werden gute Beispiele aus der Praxis vorgestellt, unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert sowie Chancen, Herausforderungen und Grenzen der Übertragbarkeit auf andere Quartiere beleuchtet.
Details
Die Gebühren zur Veranstaltung werden erst mit dem Programm veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Programm erscheint in der Regel zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Für unsere Difu-Zuwenderstädte sind unsere Difu-WebSeminare kostenfrei. Das Angebot gilt für nur für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und für Ratsmitglieder. (Nicht sicher, ob Ihre Stadt Zuwenderstadt ist? Hier gleich nachschauen!)
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
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