Erneuerbare Energien in Kommunen: Fortschritt, Hürden, Lösungen
Umsetzungsstand, Herausforderungen und Best Practices der Kommunen
Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist ein zentraler Baustein der Energiewende – doch wie gelingt er in der Praxis? Mit Beginn des russischen Angriffskriegs hat der beschleunigte Ausbau der er- neuerbaren Energien eine neue Dynamik erfahren. Seither gab es im Bereich Windkraft und Solarenergie zahlreiche Gesetzes- änderungen im Bauplanungsrecht und in der Raumordnung. Dabei wurde insbesondere die Systematik für den Windkraftausbau mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) neu aufgestellt.
In diesem Webinar wollen wir beleuchten, wie die Umsetzung für den Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort in den Kommunen läuft. Wie kommen die Kommunen mit dem Ausbau der erneuer- baren Energien voran? Welche Herausforderungen und Konflikte bestehen mit dem neuen Rechtsrahmen? Wie sind die bisherigen Erfahrungen? Expert:innen aus der kommunalen Praxis berichten anhand von Pest-Practice-Beispielen von Lösungsansätzen und innovativen Strategien im Umgang mit der Wirtschaft und der Be-völkerung vor Ort.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- kostenlos für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 110,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 135,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Für unsere Difu-Zuwenderstädte sind unsere Difu-WebSeminare kostenfrei. Das Angebot gilt für nur für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und für Ratsmitglieder. (Nicht sicher, ob Ihre Stadt Zuwenderstadt ist? Hier gleich nachschauen!)
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
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