Kein Einzelhandel ohne Parkplätze?
Neue Lösungsoptionen für den Dauerkonflikt
Innenstädte befinden sich im Wandel: Der Einzelhandel ist unter Druck und verliert an Zugkraft. Einerseits sollen ergänzende Nutzungen, z.B. für Bildung, Kultur und Soziales, die Attraktivität der Innenstadt wieder steigern; andererseits braucht es Flächenentsiegelung und Verkehrsberuhigung, um die Resilienz zu erhöhen und die lebenswerte Stadt mit hoher Aufenthaltsqualität zu sichern.
Für den Handel ist gute Erreichbarkeit essentiell. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung oder gar Verkehrsverlagerung werden oft per se als Verschlechterung der Erreichbarkeit und damit der Standortbedingungen des Handels interpretiert. Zahlreiche Forschungsergebnisse kommen allerdings zu anderen Ergebnissen: Gute Erreichbarkeit bedeutet nicht unbedingt, Parkplätze vor dem Geschäft zu haben, und Handelsimmobilien steigen sogar im Wert, wenn sie nahe an ÖPNV-Stationen liegen.
Im Seminar beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen:
- Wie gelingt es, die öffentliche Diskussion evidenzbasiert zu versachlichen?
- Welche Bündnisse braucht es, um kommunale Klimaschutzziele zu erreichen und gleichzeitig die Interessen aller in städtische Transformationsprozesse einzubeziehen?
- Wie können Mobilitätsversuche und Beteiligung zu Verständnis und Akzeptanz beitragen?
- Was gewinnt die Innenstadt durch Verkehrsberuhigung?
Details
Die Gebühren werden mit dem Programm veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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