Wohnungsmarktbeobachtung
Erfahrungsaustausch zu Methoden, Datenquellen, Kommunikationswegen
Die Miet- und Kaufpreise in den Ballungsräumen kannten in den zurückliegenden Jahren nur eine Entwicklungsrichtung. Der Anstieg der Kaufpreise scheint momentan durch die Rahmenbedingungen gebremst oder schwach rückläufig. Auf eine Entspannung der Mietpreise wartet man jedoch vergeblich, zumal die Baugenehmigungen und -fertigstellungen rückläufig sind. In dieser Umbruchsituation ist die kommunale Wohnungsmarktbeobachtung gefragt, denn die Wohnungsmarktdaten bilden die Basis für einerseits die Bewertung der Situation und andererseits für den Einsatz wohnungspolitscher Instrumente.
Die Beobachtung der Entwicklung des Neubaus ist - im Vergleich zu Einblicken in die Transformationsprozesse im Wohnungsbestand - methodisch erprobt. Die Energiewende, der demografische Wandel und die Notwendigkeit der nachhaltigen Flächennutzung erhöhen jedoch den Bedarf an validen Daten für die Bestandsentwicklung. Im Erfahrungsaustausch werden gute Beispiele vorgestellt, methodische Fragen erörtert, aber auch grundsätzliche Rahmenbedingungen der Wohnungsmarktbeobachtung besprochen.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)