Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt
integriert, kooperativ, proaktiv
Klimaanpassung, demografischer Wandel, Umweltgerechtigkeit – es gibt aktuell viele Anlässe, gesundheitliche Belange stärker in den Blick zu nehmen. Dies im Rahmen ganz unterschiedlicher kommunaler Planungen wie der Stadtentwicklungsplanung, der Stadtplanung, der Grün- und Freiraumplanung, aber auch im Rahmen von Klimaanpassungskonzepten sowie bei der Lärmaktionsplanung. All diese Planungsprozesse weisen ein großes Potenzial auf, zur Gesundheit der Stadtbevölkerung beizutragen und diese zu verbessern.
Ausgehend von konkreten Praxisbeispielen aus Kommunen zeigt das Seminar Wege auf, wie die Integration gesundheitlicher Belange gelingen kann und welche Verfahrensweisen innerhalb der Verwaltung geeignet sind.
Dabei geht es um die Klärung eines gemeinsamen Verständnisses von Gesundheit in der Planung, um die Verwendung von Gesundheitsdaten, um passende Strukturen der internen Zusammenarbeit, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Bildung von Allianzen für Gesundheit. Erörtert wird ferner die Frage, wie die kommunalen Gesundheitsämter eine proaktive Rolle in der Planung ausüben können. Außerdem erhalten die Teilnehmenden die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)