Beteiligungsangebote im Wandel
Neue Trends und Chancen für eine partizipative Radverkehrsförderung
Bei der Radverkehrsentwicklung gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Beteiligungsangeboten. Diese können dazu beitragen, maßgeschneiderte Maßnahmen zu entwickeln und den Radverkehr zielgerichtet zu fördern. Erfolgreich durchgeführt, kann Beteiligung zu mehr Akzeptanz und Unterstützung der Planungen führen – insbesondere, wenn Konflikte mit andere Verkehrsteilnehmenden und Stakeholdern zu erwarten sind. Gleichzeitig besteht aber auch die Gefahr, dass sich Planungen verzögern. Im Webinar wird Dr. Sonja Rube (USP Projekte) zunächst erläutern, warum und wann Partizipation bei der Umsetzung von Radverkehrskonzepten sinnvoll ist.
Darauf folgt ein Blick in die Praxis, wo der Landkreis Marburg-Biedenkopf seine Bürgerbeteiligung bei der Radverkehrsentwicklung stetig weiter ausbaut. Teil davon sind die regelmäßigen, offenen Konferenzen zu Themen der Radverkehrsentwicklung. Ein weiteres Format ist das Radverkehrsforum, welches als begleitendes Fachgremium für die langfristigen Radverkehrsplanungen für den Landkreis und seine Kommunen eingerichtet wurde. In diesem Format werden externe Akteure frühzeitig eingebunden.
Zudem können sich interessierte Personen für eine Mitarbeit im Radverkehrsforum bewerben. Gemeinsam ist beiden Formaten, dass sie Transparenz und Akzeptanz schaffen sollen. Inwieweit das bisher gelungen ist, werden Sebastian Grimm, Nadine Debus und Ruth Glörfeld aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf berichten.
Um die Projektergebnisse am Ende nutzbar für weitere Kommunen zu machen, möchten wir unsere bisherigen Erkenntnisse und ersten Lösungsansätze gerne mit interessierten Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Verwaltungen diskutieren. Daher laden wir Sie herzlich zu unserem Online-Fachaustausch ein.
Details
Kostenfrei
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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