Kommunen als Dialogbrücken?!
Öffentlichkeitsbeteiligung im Stromnetzausbau
Die Energiewende findet ganz konkret in Städten, Gemeinden und Landkreisen statt. Vor allem der (Aus-)Bau der notwendigen neuen Stromtrassen greift unmittelbar in kommunale Räume ein – sei es als Veränderung des Landschaftsbildes, als Begrenzung der räumlichen Entwicklung, z.B. von Gewerbe- oder Wohngebieten, oder als Unsicherheitsfaktor für die Menschen, die sich um Auswirkungen auf ihre Gesundheit sorgen. Vor Ort, in den Kommunen, wird sich daher auch entscheiden, ob und wie dieser Teil der Energiewende gelingt. Wann, wie und wo die betroffenen Städte und Gemeinden einbezogen werden, bestimmen die jeweils durchgeführten Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die betroffenen Städte und Gemeinden geraten dabei in ein bisher kaum beachtetes Spannungsfeld: Sie sind angehalten, ihren Beitrag zu einer nationalen Planung zu leisten, müssen sich in hochkomplexe Planungs- und Genehmigungsprozesse einarbeiten und sind gefordert, die Auswirkungen auf ihre kommunale Entwicklung einzuschätzen. Zudem sind sie immer wieder mit vehementen Protesten vor Ort konfrontiert. Anknüpfend an die Ergebnisse eines Difu-Projekts steht der Erfahrungsaustausch u.a. zu folgenden Fragen im Fokus:
- Wie werden Kommunen bislang am Stromnetzausbau beteiligt?
- Wie erleben und wie bewerten Kommunen ihre Rolle in der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Stromnetzausbau?
- Wie gelingt die Stärkung der Kommunen als verantwortungsvoll wirkende Akteure für den Um- und Ausbau des Energiesystems in Deutschland?
- Wie können Dialogprozesse im Rahmen des Stromnetzausbaus auf der kommunalen Ebene verbessert werden?
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen und städtischen Betrieben sowie für Ratsmitglieder gelten:
- 110,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 165,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitglieds-
kommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 200,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Nr. 22a steuerfrei.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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