Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Strategie, Maßnahmen und Umsetzung
Der natürliche Klimaschutz verbindet Klimaanpassung, Schutz des Bodens und den Naturschutz. Damit unterstützt er die Bindung und Speicherung von Kohlendioxid, wirkt insbesondere in den Städten gegen Überwärmung, trägt zum Bodenschutz und zur Schonung des Wasserhaushalts bei und leistet einen wichtigen Beitrag für den Biotop-, Arten- und Landschaftsschutz. Das kürzlich beschlossenen „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ der Bundesregierung unterstützt dies mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Viele deutsche Städte setzen mit verschiedenen Planungen, Konzepten und Maßnahmen bereits seit einigen Jahren bedeutende Akzente für den natürlichen Klimaschutz. Im Seminar gehen wir daher den folgenden Fragen nach:
- Welche Rolle spielen die Kommunen und welche Handlungsspielräume ergeben sich aus dem Aktionsprogramm?
- Welche Chancen sind mit der Umsetzung von Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes verbunden?
- Welche konkreten Erfahrungen liegen in der kommunalen Praxis bereits vor?
- Wie kann die Umsetzung in der kommunalen Praxis verbessert werden?
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis
14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)
