Reallabore und Erprobungsräume
Der experimentelle Weg vom Versuch zum Verfahren
Kommunen stehen heute vor komplexen Herausforderungen, für deren Beantwortung es Politik und Verwaltung, Unternehmen und Zivilgesellschaft als Akteure braucht. Zur Bewältigung neuer Aufgaben sind kreative Ideen, Mut, Experimentierfreude und oftmals ungewöhnliche Handlungsweisen aller gefordert. Einen Raum zum Ausprobieren bieten Reallabore.
Hier setzt das Seminar an und gibt Antworten auf die Fragen:
- Wie können kommunale Transformationsprozesse durch solche Experimentierräume befördert werden?
- Welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich durch experimentelle kokreative Zusammenarbeit?
- Wie schaffen es Städte, aus solchen Experimenten messbare Ergebnisse und belastbare Daten zur Übertragbarkeit auf den Regelbetrieb zu ziehen?
Anhand von kommunalen Praxisbeispielen werden im Seminar die Erfahrungen aus Reallaborprozessen in unterschiedlichen kommunalen Handlungsfeldern skizziert, Stolpersteine und Erfolgsfaktoren aufgezeigt und Hinweise für die Versteigung gegeben. Darüber hinaus zielt das Seminar auf einen intensiven und interaktiven Austausch unter den Teilnehmenden, um gemeinsam Ideen für die Initiierung von Reallaboren zu entwickeln.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen und städtischen Betrieben sowie für Ratsmitglieder gelten:
- 140, – Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 200, – Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 230, – Euro.
Diese Gebühren sind nach §4 UStG Abs.22a steuerfrei.
Mittags- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)