Mehr Umweltgerechtigkeit
Wie kann das in der Kommune gelingen?
Gesundheitsrelevante Umweltbelastungen wie Lärm oder Schadstoffe in der Luft und gesundheitsbezogene Umweltressourcen – dazu gehören Grün- und Freiflächen – sind in den Städten sozial räumlich ungleich verteilt. Die Folge sind Mehrfachbelastungen bestimmter Quartiere und ihrer Bewohnerschaft durch Umweltprobleme und soziale Benachteiligungen. Vor diesem Hintergrund zielt der strategische Ansatz Umweltgerechtigkeit darauf ab, eine Konzentration von Umweltbelastungen in sozial benachteiligten Quartieren und Wohnlagen zu vermeiden oder abzubauen sowie ihren Bewohner*innen den Zugang zu Umweltressourcen zu ermöglichen. Im Seminar soll erörtert werden, welche Schritte nötig sind, wenn eine Kommune sich auf den Weg zu mehr Umweltgerechtigkeit machen will.
Folgende Fragen stehen dabei im Fokus:
- Welche Daten und Indikatoren sind erforderlich, um mehrfachbelastete Quartiere zu identifizieren?
- Welche Instrumente sind geeignet, um mehr Umweltgerechtigkeit zu schaffen?
- Welche Ämter müssen zur Schaffung von mehr Umweltgerechtigkeit zusammenwirken?
- Wie kann mit Beteiligungsprozessen mehr Umweltgerechtigkeit erreicht werden?
Diese und weitere Aspekte sollen im Seminar anhand konkreter Beispiele aus der kommunalen Praxis und unter Einbeziehung der Erfahrungen der Teilnehmenden diskutiert werden.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen und städtischen Betrieben sowie für Ratsmitglieder gelten:
- 220, – Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 300, – Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 350, – Euro.
Diese Gebühren sind nach §4 UStG Abs.22a steuerfrei.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de