Praxistest erfolgreich bestanden? Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes
Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe, Bd. 105, 2016, DINA4, deutsch, 126 S.
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Inhalt
Anliegen der Tagung zu diesem Thema war es, zentrale Evaluationsergebnisse öffentlich vorzustellen und diese gemeinsam - im Dialog von Bund und kommunaler Praxis - zu diskutieren.
Am ersten Arbeitstag wurden das Untersuchungsdesign und die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation vorgestellt und diskutiert. Am zweiten Tag stand die Diskussion weiterer Handlungsbedarfe im Kinderschutz sowie der Konsequenzen und Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe mit Blick auf die bevorstehende Reform des SGB VIII im Fokus.
Bettina Bundszus-Cecere, Leiterin der Abteilung Kinder und Jugend, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Berlin, eröffnete die Tagung und dankte den anwesenden Fachkräften und sagte: Als grundsätzliches Ergebnis der Evaluation lasse sich festhalten: "Kinderschutz wirkt!" Vieles, wie z. B. Hausbesuche nach Meldungen zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung, funktioniere sehr gut, es gebe aber auch noch Nachjustierungsbedarf. Dieser Verbesserungsbedarf fließe in die große Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein, die das Kind in das Zentrum stellt und das Ziel verfolgt, Kinder insgesamt zu stärken, "denn wir wissen, dass nur starke Kinder ihre Rechte wirklich einfordern und durchsetzen können."
Angela Maria Lögering und Bettina Zötsch vom BMFSFJ stellten die Ergebnis-"Highlights" der Evaluation entlang der vier im Evaluationsbericht formulierten Zieldimensionen vor und erläuterten darüber hinaus, welche weiteren Handlungs- und Regelungsbedarfe sich aus der Evaluation ergeben.
Prof. Dr. phil. Reinhold Schone, Fachbereich Sozialwesen, Fachhochschule Münster, ging in seinem Vortrag auf die unterschiedlichen Verständnisweisen von Kinderschutz ein. In der Praxis treffe man zum einen auf ein breites Verständnis von Kinderschutz im Sinne eines Oberbegriffes für "alle Aktivitäten, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen", zum anderen auf ein engeres Verständnis im Sinne der Abwendung unmittelbarer Gefahren für Kinder und Jugendliche. Seiner Ansicht nach wäre es ein großer Fortschritt, wenn jeweils vor Ort ein gemeinsames Verständnis der Begriffe Frühe Hilfen, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz "und der damit jeweils zu verkoppelnden Stoßrichtung" entwickelt werden würde.
Anschließend gab es drei sogenannte "Praxislupen" zu den Themenkomplexen: Verfahren der Gefährdungseinschätzung, Frühe Hilfen und Qualitätsentwicklung sowie ein Referat zum Bundeskinderschutzgesetz aus kinderärztlicher Sicht.
Dr. Mike Seckinger, Deutsches Jugendinstitut e. V., München, präsentierte weitere empirische Ergebnisse aus der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes. Er referierte u.a. zur Thematik des Führungszeugnisses für haupt- und ehrenamtlich beschäftigte Personen in der Jugendhilfe, formulierte Anforderungen an eine insoweit erfahrene Fachkraft, verwies auf Spannungsfelder, die sich im Kinderschutz seit Inkrafttreten des BKiSchG aufgetan haben, und erläuterte, welche nichtintendierten Wirkungen das Gesetz seiner Ansicht nach hervorgerufen hat.
Abschließend referierte Dr. Heike Schmid-Obkirchner, BMFSFJ, über die gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes. Sie stellte hierzu Eckpunkte der geplanten Reform des SGB VIII unter der Überschrift "Vom Kind aus denken! Kinder und Jugendliche stärken." vor.
Aus dem Inhalt
Eröffnung
BETTINA BUNDSZUS-CECERE, Abteilung Kinder und Jugend, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, (BMFSFJ), Berlin
Die Kooperationsplattform zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes: Vorstellung des Designs für die Erstellung der wissenschaftlichen Grundlagen
DR. JENS POTHMANN, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Forschungsverbund DJI/TU Dortmund
Das Kinderrecht, sicher und gut aufzuwachsen! Vorstellung wesentlicher Ergebnisse aus der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes
ANGELA MARIA LÖGERING und BETTINA ZÖTSCH, Referat Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Kinderschutz - zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
PROF. DR. PHIL. REINHOLD SCHONE, Fachbereich Sozialwesen, Fachhochschule Münster
Praxislupen: Zieldimensionen + Zentrale Themen + Ergebnisse aus der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes
Praxislupe 1: Verfahren der Gefährdungseinschätzung
(Hausbesuch, Insoweit erfahrene Fachkraft, Berufsgeheimnisträger)
PROF. DR. ULRIKE URBAN-STAHL, Arbeitsbereich Sozialpädagogik, Freie Universität Berlin
Praxislupe 2: Frühe Hilfen
(Profil, Kooperation Jugendhilfe und Gesundheit, Lotsenfunktion, strukturelle Vernetzung, Qualität der Beratungsfunktion)
DR. THOMAS MÜHLMANN, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Forschungsverbund DJI/TU Dortmund
Praxislupe 3: Qualitätsentwicklung im Dialog
(Verfahren, Finanzierung, Haltung, Qualitätsindikatoren)
PROF. DR. JOACHIM MERCHEL, Fachbereich Sozialwesen, Fachgruppe Organisation und Management, Fachhochschule Münster
DR. KERSTIN SCHRÖDER, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt Nürnberg
Das Bundeskinderschutzgesetz aus ärztlicher Sicht
DR. SYLVESTER VON BISMARCK, Kinderschutzgruppe, Kinder- und Neugeborenenchirurgie, Vivantes Klinikum Neukölln, Berlin
Entwicklungslinien für die kommunale Kinder- und Jugendhilfe. Wissenschaft und Praxis im Dialog anhand (weiterer) empirischer Befunde aus der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes
DR. MIKE SECKINGER, Fachgruppe Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe, Deutsches Jugendinstitut e.V., München
Vom Kind aus denken! Kinder und Jugendliche stärken. (Folienpräsentation)
DR. HEIKE SCHMID-OBKIRCHNER, Referat Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Literaturhinweise