Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe,

20 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz. Kritische Würdigung, Bilanz und Ausblick

Cover: 20 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz. Kritische Würdigung, Bilanz und A
Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik (Hrsg.)

Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe, Bd. 77, 2010, DINA4, deutsch, 180 S.

ISBN: 978-3-931418-84-7
Printausgabe vergriffen

Inhalt

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) feiert in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag. 20 Jahre sind ein guter Anlass, eine Zwischenbilanz zu ziehen und dabei auch die künftige Entwicklung in den Blick zu nehmen. Und so haben wir es dann auch auf dieser Tagung gemacht: Gemeinsam mit der Fachszene und „unserem Ministerialrat“ Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, der sich nach dieser Tagung in den Ruhestand verabschiedete, reflektiert, bilanziert, uns erinnert und gemeinsam in die Zukunft geschaut. Es war fast ein bisschen wie auf einem Klassentreffen und doch anders, weil ja auf einem Klassentreffen üblicherweise keine Fachdebatten geführt werden. Es war eine durch historische Bezüge geprägte, inhaltlich dichte und oft auch emotional geprägte Diskussion, die gut getan und Impulse zur Weiterentwicklung des SGB VIII gegeben hat.

Man kann unmöglich kurz und knapp wiedergeben, was Inhalt dieser Tagung war, daher nur exemplarisch die beiden folgenden Auszüge aus der Debatte:

Prof. Dr. Reinhard Joachim Wabnitz, Fachbereich Sozialwesen, Hochschule RheinMain, Wiesbaden, sagte, dass das SGB VIII auch deshalb als „Erfolgsgeschichte“ bezeichnet werden könne, weil es in den Folgejahren nach seinem Inkrafttreten im Wesentlichen durch Leistungsverbesserungen und nicht durch Leistungseinschnitte gekennzeichnet war und ist. Weiteren Reformbedarf für die Zukunft sehe er aber gleichwohl in mehreren Punkten: Nicht nur mit Blick auf die Betreuungsangebote für die unter Dreijährigen, sondern auch in den Paragraphen § 13 (Jugendsozialarbeit), § 19 (Mutter-Kind-Einrichtungen) und § 74 (Subventionsfinanzierung) sollten explizite Rechtsansprüche eingeführt werden. Zudem sollte in § 16 ein Anspruch auf frühe Hilfen von schwangeren Frauen sowie von Eltern eingefügt werden, die für Kleinkinder zu sorgen haben.

Andere richteten den Blick auf ihre Anfangszeit in der Kinder- und Jugendhilfe und das damals neue KJHG, so wie z.B. Cornelia Scheplitz aus Frankfurt (Oder): Sie sagte, wirklich „begriffen“, wirklich bewusst gestaltet und in diesem Sinne verstanden, habe sie das KJHG erst im Laufe der Jahre: „Was ich so ganz besonders an diesem Gesetz finde, ist, dass es dir Gestaltungsspielraum gibt, dass es dich ‚machen’ lässt, dass es den Sinn zwischen den Zeilen fordert – natürlich ausgenommen jene Momente, wo man es auch ‚maaal’ genau wissen muss und besser nachschlägt, als frei zu interpretieren. Ich habe es immer äußerst geschätzt, dem tiefen humanen Sinn dieses Gesetzes und seiner Einmaligkeit nachzuspüren und dies in unserem Alltag ab und an bewusst zu machen. Und dafür auch sehr gern ein Stück kommunale Selbstverwaltung ‚herzugeben’. Diese Einmaligkeit besteht für mich darin, gesetzlich verpflichtet zu sein, mit zu tragen an der Sorge und der Verantwortung dafür, dass dem Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in unserem Land eine höchstmögliche Aufmerksamkeit gewährt wird, damit sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können.“

Aus dem Inhalt

Vorwort: Kerstin Landua, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin

Eröffnung: Prof. Dr.-Ing. Klaus J. Beckmann, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin

Grußwort der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder

Einführungsreferat

Josef Hecken, Staatssekretär, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin

Wie alles begann – ein historischer Rückblick

  • Dr. Siegfried Haller, Stadtjugendamt Leipzig
  • Claus Lippmann, Jugendamt der Stadt Dresden
  • Heribert Mörsberger, früherer Direktor der Hauptvertretung des Deutschen Caritasverbandes, Freiburg i. Br.
  • Helmut Saurbier, früherer Leiter des Landesjugendamtes Rheinland und langjähriger Vorsitzender der BAGLJÄ, Köln
  • Dr. Klaus-Dieter Topf, früherer Leiter des Landesjugendamtes Sachsen-Anhalt, Halle/Saale
  • Dr. Gisela Ulrich, frühere Referatsleiterin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Dresden, sowie frühere Leiterin des Jugendamtes Leipzig
  • Ministerialrat Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin

Strukturprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe

  • Das SGB VIII + kommunale Selbstverwaltung: Verena Göppert, Deutscher Städtetag, Berlin
  • Das SGB VIII + Jugendhilfe in freier Trägerschaft: Norbert Struck, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berlin
  • Das SGB VIII + sozialpädagogische Fachlichkeit: Prof. Dr. Christian Schrapper, Universität Koblenz-Landau

Kritische Würdigung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

  • Aus juristischer Sicht: Prof. Dr. phil. Dr. jur. Reinhard Joachim Wabnitz, Hochschule RheinMain, Wiesbaden
  • Aus (sozial)wissenschaftlicher Sicht: Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Deutsches Jugendinstitut e.V., München
  • Aus Sicht der Jugendämter: Anselm Brößkamp, Allgemeiner Sozialer Dienst, Landkreis Plön

    Cornelia Scheplitz, Amt für Jugend und Soziales, Frankfurt/Oder
  • Aus Sicht der freien Jugendhilfe: Rainer Kröger, AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe, Hannover; Diakonieverbund Schweicheln e.v., Hiddenhausen

Arbeitsgruppen: Kinder- und Jugendhilfe und ihre Partner: Wie (gut) funktioniert die partnerschaftliche Zusammenarbeit? Wo liegen noch Zukunftsaufgaben?

  • AG 1: Jugendamt + familiengerichtliches Verfahren: Wie sieht der Umsetzungsstand in der Praxis aus?

    Dr. Cornelia Müller-Magdeburg, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Berlin
  • AG 2: In gemeinsamer Verantwortung? Wege der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Kinder- undJugendpsychiatrie

    Dr. med. Michael Kölch, Universitätsklinikum Ulm
  • AG 3: Kooperation von Pädiatrie und Kinder- und Jugendhilfe – Vernetzung und grenzüberschreitendes Handeln

    Dr. med. Ralf Kownatzki, Kinderarzt, Duisburg
  • AG 4: Vom Jobcenter zur Jugendagentur? Wie kommen wir zu gemeinsamen Anlaufstellen und einer guten Kooperation von Jugendamt, ARGE und Agentur?

    Bernhard Nagel, Jugendamt Düsseldorf
  • AG 5: Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe – und die Gestaltung kommunaler Bildungslandschaften

    Johannes Horn und Thomas Klein, Jugendamt Düsseldorf
  • AG 6: Und immer wieder: Was tun mit den Schwierig(st)en?

    Johann Krieten, Amtsgericht Hamburg

Wohin geht die Reise? Eine persönliche Verabschiedung mit einem fachlichen Blick in die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe

Ministerialrat Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin

Literaturhinweise

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