Eingliederung seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher in die Jugendhilfe
Erfahrungen - Probleme - Entwicklungen
Inhalt
Seit der Einführung des § 35a KJHG hat sich in der Praxis der Kinder- und jugendhilfe vieles getan. Zugleich zeigten sich Probleme, die der fachlichen Diskussion und Vertiefung bedürfen. Im September 1996 trafen sich beim Verein für Kommunalwissenschaften e.V. Fachleute der Jugendhilfe aus Städten, Landkreisen und aus Landesjugendämtern zu einem Workshop, um eine erste Bilanz der Erfahrungen, Probleme und Entwicklungen im Umgang der Jugendhilfe mit der Zuständigkeitsregelung des § 35a - Eingliederung seelisch behinderter Kinder in die Jugendhilfe - zu ziehen.
Das Ergebnis des Arbeitsprozesses wird in dieser Dokumentation vorgestellt. Es spiegelt die fachlichen Kontroversen, die unter anderem in unterschiedlichen Vorgehensweisen der Länder sichtbar werden, ebenso wider, wie das gemeinsame Suchen nach dem richtigen Wege, seelisch behinderten beziehungsweise von seelischen Behinderungen bedrohten Kindern und Jugendlichen angemessen zu helfen. In Wiesners einführendem Referat, in den Beiträgen zu den Arbeitsgruppen, in den Berichten der Landesjugendämter offenbarte sich eine Vielfalt von Arbeitsansätzen, Überlegungen, Erfahrungen, die für die Praxis der Jugendhilfe auf allen Ebenen von großem Interesse und geeignet sind, die fachliche Entwicklung in diesem Arbeitsfeld voranzubringen. Zugleich wurden Probleme und Konflikte deutlich, an deren Lösung weitergearbeitet werden muß.
Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe, Bd. 9, 1997, deutsch, 94 S., Deutsches Institut für Urbanistik 1997