Die Eingliederung seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher
Eine neue Aufgabe der Jugendämter
Inhalt
Mit seiner ersten Fachtagung hat der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ein Thema aufgegriffen, das die Jugendhilfe vor vielfältige neue Aufgaben stellt. Mit der Einbeziehung seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher gewinnt die Jugendhilfe nicht nur ein neues Klientel dazu, sondern sie hat sich auch mit anderen Ämtern, anderen Interessenverbänden und vor allem mit den Kinder- und Jugendpsychiatern konstruktiv und integrativ auseinanderzusetzen. Hier wird es auf allen Seiten nötig sein, Bewährtes in Frage zu stellen, umzudenken und nach neuen Lösungsansätzen zu suchen.
Die Fachtagung suchte einen Bogen zu schlagen von der Darlegung der historischen Entwicklungslinie der Jugendhilfe, der Darstellung der gesetzlichen Grundlagen und gesetzgeberischen Absichten über die Definition seelischer Behinderung und deren Bedeutung für den Hilfeauftrag der Jugendhilfe sowie die Umschreibung der besonderen Herausforderung, die hierin für die Jugendämter liegt, bis hin zum Verhältnis der Jugendhilfe zu anderen Sozialleistungsträgern. Komplettiert wurde dieser Bogen durch Berichte über Erfahrungen mit der Anwendung des § 35a KJHG auf kommunaler Ebene in Ost und West sowie auf der Ebene eines Landesjugendamtes. Vertieft wurden die Problemstellungen durch die Diskussion in sechs Arbeitsgruppen. Ihren Abschluß fand die Fachtagung in einer Podiumsdiskussion zur zentralen Problemstellung, nämlich zu dem Verhätnis zwischen den Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. und der Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG.
Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe, Bd. 1, 1995, deutsch, 203 S., Deutsches Institut für Urbanistik 1995