Städtebauförderung und Doppik
Die Städtebauförderung stellt ein zentrales Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung in Deutschland dar. Vor dem Hintergrund der schwierigen Situation der öffentlichen Haushalte ist jedoch für 2012 nach den Haushaltsplanansätzen ein Rückgang auf 410 Millionen Euro zu erwarten. Der effiziente und effektive Einsatz dieser Mittel ist deshalb umso wichtiger, um die Zielstellungen der Städtebauförderung nicht zu gefährden.
Die doppische Buchführung hat das Potenzial, den Kommunen wichtige Steuerungsinformationen für den zielgerichteten Einsatz der Fördermittel zu liefern. Städte und Gemeinden stehen jedoch mit der Umstellung auf die Doppik vor großen Herausforderungen.
Aus diesem Grund beauftragte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Oktober 2010 mit der Erstellung einer Studie, die den Regelungsstand zur Einführung der Doppik bei den Kommunen in Deutschland mit Blick auf die Durchführung der Städtebauförderung systematisch aufbereiten soll. Zudem sollten Unterschiede in den Länderkonzepten aufgezeigt werden. Darüber hinaus sollten besondere Probleme in der praktischen Umsetzung identifiziert und konkrete, praxisbezogene Handlungsvorschläge zur Behandlung von Städtebaufördermitteln im Rahmen der Doppik abgeleitet werden. Auch sollten Hinweise für die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen bzw. Regelungen der Städtebauförderung unter Berücksichtigung der Doppik geliefert werden.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass inzwischen 30 Prozent der befragten Kommunen auf die doppische Buchführung umgestellt haben. Für viele Städte war bzw. ist die Umstellung jedoch eine große Herausforderung, die erheblichen Aufwand verursacht. Die Hauptprobleme liegen vor allem in dem hohen Aufwand der Umsetzung des neuen Rechnungswesens, in der bedingten Eignung und Handhabbarkeit der Instrumente sowie im Verlust der interkommunalen Vergleichbarkeit.
Die verschiedenen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern führen im Detail zu unterschiedlichen Umsetzungsvarianten. So können sich beispielsweise die Bewertungsgrundsätze für die Bewertung des Infrastrukturvermögens unterscheiden. Daraus können sich ganz unterschiedliche Wertansätze für die Bilanz und für den Ressourcenverbrauch in den Kommunen ergeben. Hierdurch werden interkommunale Vergleiche erschwert, „Sprachbarrieren“ über Ländergrenzen aufgebaut, ressourcenschonende Know-how-Transfers gestört und Erklärungszwänge und –nöte durch nur einschränkend aussagekräftige Vergleiche hervorgerufen. Diese ungünstigen Auswirkungen unterschiedlicher Ausgestaltungsvarianten stehen auch einem effizienten und effektiven Einsatz der Städtebaufördermittel entgegen, wenn beispielsweise die für Entscheidungen zur Mittelvergabe herangezogene Informationen zu alternativen Maßnahmen nicht miteinander vergleichbar sind.
Die vorliegende Studie zeigt, dass sich aufgrund der Ausgestaltung der Städtebauförderung ganz unterschiedliche Folgen für die Abbildung im Rechnungswesen ergeben können. Entscheidend ist dabei, ob die Fördermittel für die Finanzierung von aktivierungsfähigem Anlagevermögen eingesetzt werden oder ob die durchgeführten Maßnahmen unmittelbar ergebniswirksam zu berücksichtigen sind. Außerdem spielt es eine wesentliche Rolle, ob die Städtebauförderung eigene Vorhaben der Kommune betrifft oder ob Projekte privater Dritter gefördert werden.
Durch eine geeignete Ausgestaltung der Förderrichtlinien könnten die Potenziale des Rechnungswesens für einen optimierten Einsatz der Fördermittel genutzt werden. Die Studie weist jedoch darauf hin, dass der Umstellungsprozess auf die Doppik in vielen Kommunen noch andauert und noch weitere Erfahrungen gesammelt werden müssen, um die Akzeptanz in Politik und Verwaltung durch praktische Anschauung zu steigern. Die bessere Verzahnung der Doppik als Datengrundlage und der Städtebauförderung als Instrument einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist eine Aufgabe, der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam stellen müssen.