Planspiel UVP in der Bebauungsplanung
Sowohl der Art. 12 des Gesetzentwurfs als auch die die Bebauungsplanung betreffenden Regelungen des UVPG (Art. 1 des Gesetzentwurfs) sind Gegenstand des Planspiels, das vom Difu in Zusammenarbeit mit der Forschungsgruppe Stadt + Dorf Prof. Dr. Rudolf Schäfer im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen durchgeführt wurde.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vorgelegt. Ein wesentlicher Teil dieses Artikelgesetzes betrifft die Anpassung des deutschen Rechts an die zwingenden Erfordernisse der UVP-Änderungsrichtlinie (97/11/EG). Darüber hinaus trägt der Gesetzentwurf einem Urteil des EuGH vom 22.10.1998 (Rechtssache C-301/95, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland) betreffend der UVP-Richtlinie Rechnung.
Der materielle Gegenstand einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Erforderlichkeit eines Umweltberichts und dessen Behandlung im Aufstellungsverfahren der Bebauungspläne werden den Anforderungen der EU-Richtlinie entsprechend im Baugesetzbuch geregelt (Art. 12 der Gesetzentwurfs). Für das Recht und die Praxis der Bauleitplanung relevant sind zudem die Bestimmungen des UVPG, auf deren Grundlage zu entscheiden ist, ob ein Bebauungsplan einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf oder nicht. Dies sind vor allem die §§ 3 b, 3 c und 3 e UVPG sowie die Anlagen 1 und 2 zum UVPG. Sowohl der Art. 12 des Gesetzentwurfs als auch die die Bebauungsplanung betreffenden Regelungen des UVPG (Art. 1 des Gesetzentwurfs) sind Gegenstand des Planspiels, das vom Difu in Zusammenarbeit mit der Forschungsgruppe Stadt + Dorf, Prof. Dr. Rudolf Schäfer im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen durchgeführt wurde. Die Städte Frankfurt/Oder, Leipzig, Reutlingen, Rheine und die Gemeinde Bad Zwischenahn wirkten als Planspielkommunen an dem Planspiel mit. Das Planspiel fand seinen Abschluss mit der Präsentation der Ergebnisse vor Mitgliedern des Deutschen Bundestages am 22.1.2001.