Neuordnung Finanzströme
Finanzen | Governance & Verwaltung

Neuordnung der Finanzströme zwischen Kommunen und Land in Schleswig-Holstein

Die Finanzierung der kommunalen Ebene erfolgt in Flächenländern über zahlreiche Transferkanäle. Wege zur Vereinfachung dieser komplexen Verfahren – insbesondere mit Blick auf bestehende Förderprogramme – werden in einem Gutachten für das Land Schleswig-Holstein erarbeitet.

Als Finanzierungsquellen stehen den Kommunen – neben eigenen Steuereinnahmen – Zuwendungen und Zuweisungen von Ländern, Bund und der EU zur Verfügung. Dabei ist die Gewährung solcher Zuweisungen mit jeweils unterschiedlichen inhaltlichen Zweckbindungen, Förderbedingungen und Verwaltungsprozessen der Fachressorts verbunden. Antragsgebundene Fördermittel erfordern in der Regel ein aufwändiges Antragsverfahren auf kommunaler Seite, das in ein Prüf- und Bewilligungsverfahren auf Landesseite mündet. Nach der Umsetzung der geförderten Projekte schließen sich üblicherweise Nachweis- und Prüfverfahren an, die sich von der Kommunalaufsicht über die Landesverwaltung bis hin zu europäischen Prüfbehörden erstrecken können. Die Länder verfügen jedoch auch über vielfältige Möglichkeiten, die Kommunen in pauschalierter Form finanziell bei ihrer Aufgabenerfüllung zu unterstützen, was meist mit deutlich weniger Verwaltungsaufwand für beide Seiten verbunden ist. Eine weitere Möglichkeit, Finanzströme zwischen einem Land und seinen Kommunen zu regeln, bietet der jeweilige kommunale Finanzausgleich (KFA). Auch innerhalb dieses Systems bestehen unterschiedliche Instrumente, von antragsgebundenen Bedarfszuweisungen über pauschalierte Zweckzuweisungen bis hin zu Schlüsselzuweisungen. 

Das Land Schleswig-Holstein hat sich mit den kommunalen Landesverbänden auf Maßnahmen zur Entbürokratisierung verständigt. In einem gemeinsamen Prozess sollen bis Mitte 2026 auch die Finanzströme zwischen Land und kommunaler Ebene neu geordnet werden. Zu diesem Zweck wurde das Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. (KOWID) im Verbund mit dem Difu beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, das eine Datenerhebung und Analyse der bestehenden Finanzströme umfasst. Darauf aufbauend werden Vorschläge zur Neuordnung der Finanzströme erarbeitet. 

Im Gutachtenprozess sind deshalb 

(1)    sowohl die Strukturen, Eigenschaften und Effekte des bestehenden Zuweisungssystems zu analysieren (Zielerfüllung, Zielgenauigkeit, Transaktionskosten) als auch 
(2)    die Möglichkeiten und Grenzen der Pauschalierung (bis hin zur Überführung ins Schlüsselzuweisungssystem des kommunalen Finanzausgleichs) zu erörtern und
(3)    konkrete Vorschläge für die Zuweisungen aus dem Landeshaushalt in dieser Hinsicht zu entwickeln.

Der gesamte Prozess zur Erstellung des Gutachtens wird in einen partnerschaftlichen Diskussionsprozess von Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden und Wissenschaft eingebettet. 

Projektleitung
Neuordnung der Finanzströme zwischen dem Land und den Kommunen in Schleswig-Holstein
bis
Kommunalfinanzen
Investitionen, Investitionsplanung
Infrastruktur, Wirtschaft und Finanzen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS)
Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. (KOWID), Leipzig

Weitere Inhalte zum Thema