EU-Aktivitäten deutscher Städte und Gemeinden
Zwischen der EU und den deutschen Städten und Gemeinden bestehen vielfältige Beziehungen. Hatte sich die EU mit Fonds und Förderprogrammen für die Kommunen in den 1990er-Jahren vornehmlich als „segensreiche“ Förderinstitution zur Kompensation nationalstaatlicher Mittelkürzungen erwiesen, so wird sie in jüngster Zeit infolge ihrer Rechtsetzungen in Form von Richtlinien und Verordnungen auch zunehmend zu einem Faktor und Akteur, der die Städte und Gemeinden und ihr Handeln in vielfältiger Weise beeinflusst und beschränkt.
Wie nun sehen diese Einflüsse konkret aus? Welche Konsequenzen haben sie für deutsche Städte und Gemeinden und deren besonderes Merkmal: die kommunale Selbstverwaltung? Welche positiven und negativen Erfahrungen mit der Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln liegen auf kommunaler Ebene vor? Wie sollte – sowohl unter förderpolitischen als auch rechtlichen Gesichtspunkten – die kommunale EU-Arbeit am zweckmäßigsten organisiert sein? Welche Schritte sind erforderlich, um eine bessere Wahrnehmung der kommunalen Interessen auf EU-Ebene zu gewährleisten?
Diese Fragen waren Gegenstand einer Umfrage. Aus den Ergebnissen wurde deutlich, dass die EU-Aktivitäten deutscher Städte und Gemeinden sehr unterschiedlich ausfallen. Dies gilt für personelle Ausstattung und organisatorische Zuständigkeiten wie auch für die Aufgabenschwerpunkte der Mitarbeiter, die vorliegenden Erfahrungen mit EU-Programmen etc. Das Ergebnis überrascht nicht: EU-Aktivitäten sind eine freiwillige Angelegenheit der Kommunen und damit in ihrer Gestaltung von den jeweiligen lokalen Besonderheiten abhängig: Größe und Status (Stadtstaat oder Stadt), regionale Lage und Bundesland-Zugehörigkeit wie auch spezifische Struktur und Finanzausstattung.
Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass sich ungeachtet aller Besonderheiten und Unterschiede, zwei spezifische Gruppen von Städten identifizieren lassen: Zum einen Städte mit weniger als 100 000, bisweilen auch 200 000 Einwohnern. Stabile Organisationsstrukturen in Bezug auf die EU-Arbeit sind hier oft nicht vorhanden (bei einer gleichzeitig unterdurchschnittlichen Personalausstattung), die Zahl einschlägiger externer Kontakte ist gering, EU-Fördermittel werden seltener in Anspruch genommen (oft auch infolge einer unzureichenden Programmausrichtung auf die spezifischen Belange kleinerer Städte), unterdurchschnittlich ist auch die Mitwirkung in Städtenetzwerken (die Städten dieser Größenordnung oft nicht zur Verfügung stehen), überdurchschnittlich sind hingegen Probleme mit der Kompliziertheit und Zeitaufwendigkeit der für EU-Fördermittelanträge erforderlichen Verfahren.
Die zweite abgrenzbare Gruppe von Städten sind die drei Stadtstaaten. Hier zeigt sich eine genau gegenteilige Situation. Infolge ihrer Größe, vor allem aber wegen ihres besonderen Status und der damit gegebenen direkten Bezüge zur EU (über ihre Landesvertretungen) haben sich diese Städte zu professionell agierenden Mitspielern im komplexen Geflecht von EU-Programmen und EU-Recht entwickelt.
Ausblick: Die Projektergebnisse werden im März 2007 auf internationaler Ebene (bei der Working Group on Urban Research von EUROCITIES) und im Juni 2007 auf nationaler Ebene (Difu-Fachtagung zum Thema „Europa und die deutschen Städte“) vorgestellt.
Involvierte Städte: Alle deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie 37 weitere, aus dem Kreis der Difu-Zuwender.
Das Projekt wurde in enger Abstimmung mit den Europareferenten des DST und RGRE sowie den Vertretern der Deutschen Eurocities durchgeführt.