Jahresgutachten Mobilfunk 2007 veröffentlicht
Jahresgutachten Mobilfunk 2007:Deutliche Fortschritte seit 2001, aber Verbesserungen im Umgang mit kleinen Kommunen und bei der Verbraucherinformation in Handyshops empfohlen.
Berlin. Mobilfunk gehört heute zur unverzichtbaren Infrastruktur. Nicht nur die UMTS-Technologie, auch die von Nutzern gewünschte flächendeckende Versorgung erfordern einen weiteren Ausbau der Sendeanlagen. Dieser sollte jedoch weitgehend im Einklang zwischen Mobilfunkbetreibern, Städten und Gemeinden sowie Bürgern geschehen. Im Juni 2008 hat die Bundesregierung mit Abschluss des Mobilfunkforschungsprogramms ein Resümee der Umsetzungsergebnisse gezogen. Inzwischen kann auf einen sechsjährigen Evaluationsprozess der Zusammenarbeit zwischen Mobilfunknetzbetreibern und Kommunen zurückgeblickt werden. Die Evaluationen sind Bestandteil der seit Dezember 2001 bestehenden freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze". Ein Schwerpunkt des Gutachtens 2007 war der synoptische Vergleich der Ergebnisse der bisherigen Jahresgutachten, um zu einer Gesamtschätzung der Entwicklung über den gesamten Zeitraum 2001 bis 2007 kommen. Das Gutachten wurde durch das Deutsche Institut für Urbanistik in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. und dem Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) erstellt. Insgesamt zeigte sich, dass die Betreiber auch im Jahr 2007 die Zusagen aus der Selbstverpflichtung weitgehend erfüllen. In den ersten Jahren des Zeitraums seit Inkrafttreten der Selbstverpflichtung (2001-2004) waren die Verbesserungen der Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Kommunen stark spürbar. Danach konnte man sich den anspruchsvollen Zielsetzungen der Selbstverpflichtung und der Verbändevereinbarung schrittweise weiter annähern. In einzelnen Bereichen wird die Entwicklung seit den Jahren 2004/2005 von den Kommunen aber auch als Stagnation oder leichte Verschlechterung gesehen (wie etwa bei der Nutzung alternativer Standortvorschläge der Kommune oder bei der Unterstützung der Kommune durch die Betreiber bei der Bürgerinformation). Bei der weiteren Qualitätsverbesserung sollte das Augenmerk vornehmlich auf die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und kleinen Kommunen gelegt werden. Hervorzuheben ist, dass sich im gesamten Zeitraum von 2001 bis 2007 die Zahl der Konflikte im Zusammenhang mit neuen Mobilfunkstandorten kontinuierlich verringert hat. Dies ist zum einen zwar auf die zurückgegangene Zahl der neuen Standortentscheidungen zurückzuführen. Zum anderen ist aber auch die Konflikthäufigkeit relativ zur Zahl der neuen Standorte gesunken, was darauf hinweist, dass in der Kommunikation zwischen Betreibern und Kommunen Fortschritte erzielt worden sind. Das insgesamt positive Bild der immer stärker einvernehmlichen Abstimmung zwischen Kommunen und Betreibern findet sich in den kleineren kreisangehörigen Gemeinden seltener als in den größeren Städten. Hinter dem guten Gesamtbild etwas verborgen ist, dass 14 Prozent der Gemeinden (und fünf Prozent der Betreiber) angeben, dass sich die Zahl der Konflikte in den letzten Jahren erhöht habe. Weitere Ergebnisse des Jahresgutachtens sind, dass Verbraucherschutz und -information in weiten Teilen kontinuierlich verbessert wurden. Das gilt auch für die Information über die Strahlungswerte von Mobiltelefonen in Broschüren oder im Internet. Allerdings ist der Informationsstand der Shopmitarbeiterinnen und Shopmitarbeiter in Hinblick auf den Bereich "Mobilfunk - Gesundheit - Umwelt" trotz einer leichten Verbesserung seit 2004 weiterhin nicht zufrieden stellend. Insgesamt erscheinen Maßnahmen zur Verbesserung der Verbraucherinformation in den Shops zwingend erforderlich. Auch das Angebot an strahlungsarmen Mobiltelefonen konnte entgegen der Selbstverpflichtung nicht ausgebaut werden. Im Gegenzug ist sogar in den letzten zwei Jahren ein Anstieg bei Mobiltelefonen mit hohen SAR-Werten festzustellen. In den Bereichen Forschungsförderung und Monitoring sind die Netzbetreiber den aus der Selbstverpflichtung resultierenden Pflichten in vollem Umfang nachgekommen. Das Jahresgutachten kann im Internet abgerufen werden unter http://edoc.difu.de/edoc.php?id=X7G3PCAZ. Weitere Informationen: Dr. rer. pol. Busso Grabow, Telefon: 030/39001-248, E-Mail: grabow [at] difu [dot] de