Mobilfunk: Freiwillige Vereinbarung verbessert Standortverfahren für Mobilfunkanlagen
Neues Difu-Gutachten: Freiwillige Vereinbarung verbessert Standortverfahren für MobilfunkanlagenDifu untersuchte Auswirkungen der Rahmenvereinbarung zwischen Mobilfunknetzbetreibern und kommunalen Spitzenverbänden
Die Standortwahl für Mobilfunkanlagen führte in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten zwischen Mobilfunknetzbetreibern und den Kommunen als Genehmigungsbehörden - und gleichzeitig Adressaten von Bürgerprotesten. Deshalb schlossen Mobilfunknetzbetreiber und kommunale Spitzenverbände im Sommer 2001 eine Rahmenvereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze. Die Netzbetreiber gingen eine Selbstverpflichtung gegenüber dem Bundeskanzleramt ein, die ein Monitoring dieser Vereinbarung vorsah. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse dieses Monitorings, das vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, im Auftrag des Informationszentrums für Mobilfunk durchgeführt wurde, zeigen, dass sich die Situation zwischen den Kommunen und den Netzbetreibern nach der Einschätzung beider Seiten deutlich verbessert hat: Jeweils mehr als zwei Drittel der Befragten - Netzbetreiber auf der einen und Kommunen auf der anderen Seite - sehen das so. Diese Verbesserung zeigt sich auch an zahlreichen Einzelaspekten - beispielsweise: - Die Zahl der Konflikte bei Standortverfahren ist relativ gering. Mehr als drei Viertel der Befragten bei Gemeinden sowie Betreibern gaben an, dass es selten oder nie Konflikte gebe. - Die Beilegung der Konflikte erfolgt nach Angaben beider Seiten in mehr als 50 Prozent der Fälle (nach Einschätzung der Betreiber sogar in vier Fünftel aller Fälle) bilateral, also ohne die Einschaltung Dritter. Trotz dieser positiven Beurteilung der Vereinbarung im Grundsatz zeigen sich in einigen Fragen auch divergierende Einschätzungen und Bewertungen der Kommunen und Betreiber. Dies wird in den unterschiedlichen Einschätzungen der Verbesserungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten der Vereinbarung deutlich: - So sind die Kommunen - im Gegensatz zu den Netzbetreibern - der Meinung, dass die Qualität und Rechtzeitigkeit der Informationen von Seiten der Netzbetreiber noch verbessert werden sollte. Hier sehen die Betreiber ihre Aufgaben als sehr viel besser erfüllt an, als Kommunen ihnen dies bestätigen wollen. - Fast die Hälfte der Betreiber ist der Meinung, dass auch schon vor der Vereinbarung die Standortentscheidungen im Konsens erfolgt seien, bei den Gemeinden sind dies nur 28 Prozent. - Ein empfindlicher Punkt der Vereinbarung scheint auch die Acht-Wochen-Frist für den Abschluss des Standortverfahrens zu sein: Mehr als der Hälfte aller Gemeinden gibt an, dass diese Frist selten oder nie eingehalten wurde, die Betreiber sehen dies erstaunlicherweise positiver. Aus diesen unterschiedlichen Einschätzungen und Interessenlagen leiten sich auch unterschiedlich akzentuierte Schlussfolgerungen der beiden Seiten ab, die sich etwa auf die - Frage der Fristen, - die Stärkung kommunaler Informationsrechte, - die weitere Normierung des Verfahrens oder - die Abstimmung der Betreiber untereinander beziehen. Die Ergebnisse der Untersuchung beruhen auf einer Umfrage bei allen Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern, einer Stichprobe von Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 5000 und 50000, einer Stichprobe von Landkreisen sowie den Netzbetreibern. Der Rücklauf lag bei den Gemeinden bei durchschnittlich 52, bei den größeren Städten bei bis zu 90 und bei den Netzbetreibern (bezogen auf die in die Untersuchung einbezogenen Gemeinden) bei über 90 Prozent. Das Difu-Gutachten bezieht sich ausschließlich auf das Verhältnis zwischen den Kommunen und den Netzbetreibern. Das Verhältnis zu den Bürgern sowie materielle Fragen des Planungsrechts oder der Grenzwerte waren nicht Gegenstand der Untersuchung. Weitere Informationen sowie das komplette Gutachten finden Sie im Internet unter: /presse (3642 Zeichen mit Leerschritten) Weitere Informationen: Prof. Dr. Dietrich Henckel Telefon: 030/39001-292 Mail: mailto:henckel [at] difu [dot] de Pressestelle: Sybille Wenke-Thiem, Telefon: 030/39001-209/-208 Telefax: 030/39001-130, E-Mail: mailto:wenke-thiem [at] difu [dot] de http://www.difu.de Straße des 17. Juni 112 D-10623 Berlin Der Text und das Gutachten sind im Internet unter /presse zu finden und frei zum Abdruck - Belegexemplar erbeten.