Warten auf die Große Lösung. Hilfen und Unterstützung aus einer Hand - Anforderungen aus der Praxis an die Umsetzung
Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe, Bd. 96, 2015, DINA4, deutsch, 129 S.
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Inhalt
Muss ein Bundesteilhabegesetz die Große Lösung im SGB VIII mit im Blick haben?
Am 18./19. September 2014 fand die Tagung "Warten auf die Große Lösung. Hilfen und Unterstützung aus einer Hand - Anforderungen aus der Praxis an die Umsetzung" im Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin, statt. Ziel der Tagung war es, den kommunalen Vertreter/innen eine Plattform zu bieten, zum Mitreden, Mitgestalten und zum Übermitteln von Vorschlägen an den Gesetzgeber.
Die Große Lösung light – ein Weg?
Zu Beginn wurden in einer Podiumsdiskussion "(Fach)-Politische Schritte, Positionierungen und Empfehlungen auf dem Weg zur Großen Lösung" diskutiert, die in eine intensive Plenumsdiskussion mündete. Die Gesprächspartner/innen der Podiumsdiskussion plädierten dafür, die Chance zu nutzen, die sich durch das neue Bundesteilhabegesetz ergeben. Eine Große Lösung, so wie sie bisher diskutiert wurde, werde nur schwer umsetzbar sein, aber die Kooperation der Systeme miteinander könnte verbessert werden. Vor allem sei wichtig, vom Kind aus zu denken, dessen Rechte in den Mittelpunkt zu stellen und daran im Sinne eines Qualitätsentwicklungsdialogs die Hilfen zur Erziehung auszurichten und damit auch "Verschiebebahnhöfe" und "schwarze Löcher" zu beseitigen.
Es sind noch keine hinreichenden "Gelingensbedingungen" formuliert!
Die Tagung sollte als Initialzündung für gesetzgeberische Tätigkeiten genutzt werden. Die fachpolitischen Forderungen waren eindeutig. Es wurde festgestellt, dass die Debatte daran krankt, dass die Jugendhilfe selbst zu wenig (ihre) Schnittstellen beschrieben und Lösungen angeboten hat.
Große Lösung: keine Träume, sondern gute Gründe!
Dies bestätigte auch Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor, Universitätsklinikum Ulm, in seinem Vortrag. Die Jugendhilfe müsse aktiv werden, besser kooperieren, Entwicklungen nicht nur passiv erdulden, sondern sich konzeptionell an dem Prozess beteiligen. Er machte außerdem darauf aufmerksam, dass seiner Meinung nach in der Inklusionsdebatte derzeit die Kindeswohlperspektive fehle und es erforderlich sei, den gesellschaftlichen Anspruch auf Inklusion gegen die Rechte der Kinder zu stellen und zu prüfen.
Dann klagen Sie doch! Vom Umgang mit inklusiven Problemlagen
Gila Schindler, Anwältin, Sojura – Kanzlei für soziale Sicherheit Heidelberg, vertritt als Anwältin Familien mit behinderten Kindern, die mehr Förderung und Unterstützung unterschiedlicher Art erhalten möchten. In ihrem Vortrag stellte sie vier anonymisierte Einzelfälle aus Sicht betroffener Familien vor und machte daran deutlich, dass die Sozialhilfe als Experte für die Eingliederungshilfe die spezifischen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern nicht im Blick hat. Man könne es nicht darauf ankommen lassen, dass im Einzelfall stets mit gerichtlichen Klagen versucht wird, diese Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien zu decken.
Wir haben keine Zeit mehr zu warten, die Probleme sind zu groß!
Auf bestehender rechtlicher Grundlage ließe sich grundsätzlich sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen die Hilfen erhalten, die sie zur Teilhabe und für eine positive Entwicklung benötigen. Das setzt allerdings voraus, dass sich jemand für die Durchsetzung dieser Rechte stark macht.
Wenn nicht jetzt, wann dann?
AUS DEM INHALT
Vorwort
KERSTIN LANDUA, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin
Prof. Dr. Dr. h.c. REINHARD WIESNER, Freie Universität, Berlin
(Fach)Politische Schritte, Positionierungen und Empfehlungen auf dem Weg zur Großen Lösung
Abschlussbericht der interkonferenziellen Arbeitsgruppe "Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung" und deren Empfehlungen an die Politik zur Umsetzung in der Praxis
HARALD DIEHL, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, Mainz
Positionierung des Deutschen Städtetages
VERENA GÖPPERT, Deutscher Städtetag, Berlin
Positionierung eines überörtlichen Trägers der Sozialhilfe am Beispiel des Landschaftsverbandes Rheinland
LORENZ BAHR, Landschaftsverband Rheinland (LVR), Köln
Was sagt, was fragt die Praxis (dazu)? Plenumsdiskussion
Der Traum von der Großen Lösung oder Voraussetzungen, wie sie gelingen kann
PROF. DR. JÖRG M. FEGERT, Universitätsklinikum Ulm
"Dann klagen Sie doch!" Oder: Auf dem Boden der Realität. Erfahrungen aus Betroffenensicht anhand anonymisierter Einzelfälle
GILA SCHINDLER, sojura Kanzlei für soziale Sicherheit, Heidelberg
Noch einen Schritt weiter gedacht …
Inklusion: Nachdenkliches zum Verhältnis pädagogischer Professionalität und politischer Utopie
Prof. Dr. MICHAEL WINKLER, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Hilfen und Unterstützung aus einer Hand:
Praktische Beispiele
Kommunale Beispiele:
Stadt Frankfurt/Main – Kooperationsvereinbarungen von Jugendamt und Sozialhilfe
GUY WALTHER, Jugendamt Frankfurt/Main
Landkreis Euskirchen: Hilfeplanverfahren bei Eingliederungshilfen in der KiTa unter Federführung des Jugendamtes
ERDMANN BIERDEL, Jugendamt Euskirchen
Stadt Dresden - Rahmenkooperationsvereinbarung im Freistaat Sachsen
CLAUS LIPPMANN, Leiter des Jugendamtes Dresden
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe:
Evangelisches Jugendfürsorgewerk Berlin - Familienwohngemeinschaft im Diakoniezentrum
ANDREA PANTKE, Evangelisches Jugendfürsorgewerk Berlin
Das Otto-Riethmüller-Haus in Bielefeld – Angebote für 17- bis 27-jährige junge Menschen mit Beeinträchtigungen aus einer Hand
GEORG DÖGE, v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Bielefeld
Literaturhinweise