Kommunale Umweltberichterstattung und Monitoring bei der Plan-UVP
Die Bundesrepublik ist dazu verpflichtet, die Plan-UVP umzusetzen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 10 Abs. 1 zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die durch die Durchführung der Pläne und Programme entstehen. Die Umsetzung ist inzwischen für den Bereich der Bauleitplanung durch das EAG Bau erfolgt. Die Projektergebnisse konnten in die abschließende Beratung des Gesetzes einfließen.
Um einen aktuellen Überblick über relevante Instrumente, Verfahren und Anwendungsfelder der kommunalen Praxis zu erhalten, wurde – gefördert durch das UBA – im Herbst 2003 eine Fachtagung durchgeführt. Ziel war es, die Anforderungen der Plan-UVP-Richtlinie an das Monitoring mit den vorhandenen und entwickelbaren Ansätzen der kommunalen Praxis abzugleichen. Gemeinsam mit Entscheidungsträgern aus Umwelt- und Stadtplanungsämtern der Kommunen wurden die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert: die Eignung vorhandener kommunaler Umweltüberwachungssysteme für das Monitoring nach der SUP-Richtlinie, anderweitige praktische Möglichkeiten zur Umsetzung von Überwachungspflichten sowie die Notwendigkeit zur Kooperation mit nicht kommunalen Umweltbehörden. Vorträge, Podiumsdiskussion und die wesentlichen Ergebnisse der Fachtagung wurden ausgewertet und als Difu-Materialien veröffentlicht.