Naturschutz und biologische Vielfalt - Lokalen Agenda 21
Die Erfüllung von Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist seit Jahrzehnten fester Bestandteil kommunalen Handelns. Mit dem Aktionsprogramm Agenda 21 und der Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt von 1992 finden neue Denk- und Handlungsansätze Eingang in die Arbeit der für Naturschutz zuständigen Verwaltungen. Maßnahmen des Naturschutzes werden zunehmend mit umwelt-, sozial- und entwicklungspolitischen Ansätzen verknüpft. Dabei eröffnen sowohl die Themenintegration als auch die Kooperation mit neuen Akteuren und Interessengruppen neue Chancen und Möglichkeiten. Zugleich schafft die Kommunikationskultur im Rahmen der Lokalen Agenda 21 mehr Transparenz und sorgt für eine stärkere Identifikation der Beteiligten mit den Zielen des Naturschutzes.
Gleichzeitig werden wichtige Multiplikatoren gewonnen. Das Miteinander von Naturschützern und Naturnutzern sowie neue Formen der Kommunikation zur Erreichung von Zielen des Naturschutzes stellen dabei alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen.
Daher beauftragte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das Difu mit dem FuE-Vorhaben „Die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen des Naturschutzes in Deutschland im Rahmen der Agenda 21 mit Schwergewicht auf kommunalem Naturschutz und Erhaltung der biologischen Vielfalt". Im Rahmen des Vorhabens wurde zunächst mittels einer Umfrage bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen eine bundesweite Bestandserhebung und -analyse darüber durchgeführt, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Städten und Gemeinden im Rahmen von Lokalen Agenda 21-Prozessen berücksichtigt, entwickelt und umgesetzt werden. Auf der Grundlage der Bestandserhebung und -analyse wurde dann im weiteren Projektverlauf der Leitfaden „Lokale Agenda 21 und Naturschutz für Kommunen" erstellt, in dem auch eine Vielzahl beispielhafter Projekte dokumentiert sind.
Die im Leitfaden präsentierten Handlungsempfehlungen und Umsetzungsbeispiele sollen zur Nachahmung anregen und – bezogen auf die spezifischen örtlichen Gegebenheiten – zu eigenen Aktivitäten motivieren. Adressaten sind gleichermaßen Akteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltungen. Ein wichtiges Anliegen ist es dabei auch, Interesse zu wecken und einen Beitrag zur Stiftung neuer Kooperationen für Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Der Leitfaden wurde im Frühjahr 2002 unter dem Titel „Lokale Agenda 21 und Naturschutz. Praxisleitfaden" im Landwirtschaftsverlag veröffentlicht.