Pressemitteilung

Kommunale Entsorgungswirtschaft im Wettbewerb: "Berliner Erklärung"

Medieninformation vom 24.11.1998 Kommunale Entsorgungswirtschaft im Wettbewerb "Berliner Erklärung" anläßlich der gemeinsamen Fachtagung "Zukunft der Deponierung von Abfällen und der wirtschaftlichen Betätigung in den Kommunen", an der am 23. und 24. November 1998 rund 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (überwiegend aus Stadtverwaltungen, Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieben, Zweckverbänden sowie Ratsmitglieder) in Berlin teilnahmen. Veranstalter: · die Kommunalen Spitzenverbände, · der Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS), · der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), · das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) sowie · die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR). 1. Abfallwirtschaft als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge erhalten Die kommunale Entsorgungswirtschaft wird durch Wettbewerbsanforderungen des sich bildenden europäischen Binnenmarktes und durch ordnungspolitische Maßnahmen von Bund und Ländern immer mehr in Frage gestellt. Wettbewerb wird mehr und mehr zum dominierenden Regelungsziel, der notwendige Abgleich mit anderen gleichgewichtigen Zielsetzungen, wie z.B. Umweltschutz, Entsorgungssicherheit und Preiswürdigkeit fehlt. Der Preis ist maßgeblich bestimmender Faktor, Gemeinwohlorientierung und öffentlicher Auftrag geraten zusehends in den Hintergrund. Um eine einseitige Ausrichtung der Abfallentsorgung in Deutschland zu vermeiden, ist die Abfallwirtschaft als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge zu erhalten und mit Blick auf die Dienstleistungsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger fortzuentwickeln. Dazu bedarf es für die kommunalen Betriebe, Zweckverbände und Unternehmen - auch mit Rücksicht auf die betroffenen Arbeitsplätze - der Planungs- und Investitionssicherheit. Nicht Deregulierung und Entstaatlichung um jeden Preis, sondern Fortentwicklung und Stärkung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen sind notwendig. Wesentlicher Bestandteil der verfassungsrechtlich gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist auch die Teilhabe der Kommunen am Wirtschaftsleben, insbesondere in den klassischen Geschäftsfeldern der Ent- und Versorgung. Ohne eine ausgeprägte Kommunalwirtschaft ist die vom Grundgesetz gewollte kraftvolle kommunale Selbstverwaltung undenkbar, ohne vom Grundgesetz gewollte kommunale Selbstverwaltung ist letztlich soziale Marktwirtschaft unvorstellbar. Zu dieser steht die überregionale Monopolbildung in der privaten Entsorgungswirtschaft deutlich im Widerspruch. 2. Chancengleiche Wettbewerbsteilnahme notwendig Abfallpolitische Versäumnisse und gesetzgeberische Fehlentwicklungen der vergangenen Legislaturperioden haben zu erheblichen Verwerfungen in der kommunalen Abfallwirtschaft geführt. Ergebnisse sind die Nichtauslastung kommunaler Abfallbehandlungsanlagen und damit verbundene steigende Lasten für Gebüh-renzahler. Eckpunkte für abfallwirtschaftliche Reformen der Zukunft müssen aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft eine umweltgerechte Entsorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu akzeptablen Preisen gewährleisten. Dies setzt voraus, daß Kommunen und ihre Unternehmen in die Lage versetzt werden, erfolgreich und gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen zu können. Sofern der Rechtsrahmen diesbezügliche Restriktionen aufweist, wie z.B. im Gemeindewirtschaftsrecht, aber auch im Vergaberecht, sind derartige Hemmnisse zu beseitigen. Darüber hinaus dürfen die mit hohen ökologischen Standards errichteten kommunalen Infrastruktureinrichtungen nicht in die Unwirtschaftlichkeit getrieben werden. 3. Handlungsbedarf aus Sicht der kommunalen Entsorgungswirtschaft Vordringlich sind folgende Schritte durch EU, Bund und Länder: - die Modernisierung des kommunalen Wirtschaftsrechts in den Gemeindeordnungen der Länder; nur so kann der Liberalisierung der nationalen und europäischen Abfallwirtschaft Rechnung getragen werden, Subsidiaritäts- und Territorialprinzip sind den heutigen entsorgungswirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen. - die eindeutige rechtliche Abgrenzung von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung durch den Bund; nur so ist die heute praktizierte Scheinverwertung mit einhergehendem Mülltourismus zu vermeiden. - die Sicherung hoher technischer und ökologischer Standards in den Verordnungen und Richtlinien zur Abfallwirtschaft im Rahmen der Harmonisierung der Umweltschutzvorschriften in der EU. Insbesondere bei der grenzüberschreitenden Abfallverwertung ist der Bund gefordert, nationale Entsorgungsstandards auf hohem Niveau nicht durch vorwiegend wettbewerbsbezogene Initiativen der EU überspielen zu lassen. - die Ergänzung der TA-Siedlungsabfall durch ein kurzfristiges "Deponiestillegungsprogramm" von Bund und Ländern, um nicht TASi-gerechte Deponien als Altlasten von morgen schneller schließen und Abfallmengen in TASi-gerechte Abfallbehandlungsanlagen umlenken zu können. - die Festlegung der Grenzwerte nach der 17. BlmSchV für moderne Müllverbrennungsanlagen und Müllheizkraftwerke auch für thermische Verwertungsanlagen der Industrie (Zementwerke, Stahlwerke, Kraftwerke etc.) durch den Bund. - die Anerkennung von Müllheizkraftwerken und Müllverbrennungsanlagen als Verwertungsanlagen durch den Bund, wenn Abfallstoffe mit einem bestimmten Heizwert verbrannt werden und eine energetische Auskopplung gegeben ist. - eine ökologische und ökonomische Umgestaltung der Verpackungsverordnung durch Bund und Länder, da die derzeitige Regelung den Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Lasten aufbürdet, nicht jedoch einen entsprechenden ökologischen Nutzen bringt. - schnelle und rechtlich eindeutige Vorgaben zur Deponiefähigkeit von Abfällen aus alternativen Vorbehandlungsverfahren (wie z.B. mechanisch-biologische Anlagen) durch Bund und Länder. Eine langfristige Planungs- und Investitionssicherheit ist auch hier unerläßlich. Dabei müssen hohe Umweltstandards und das Konzept der nachsorgearmen Deponie verbindlich sein (5200 Zeichen). Weitere Informationen: Sybille Wenke-Thiem, Difu-Pressestelle, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/39001-209/-208,Telefax: 030/39001-130 E-Mail: wenke-thiem [at] difu [dot] de Internet: http://www.difu.de