Pressemitteilung

Jahresgutachten Mobilfunk 2004: Kommunikation gut, jedoch noch Konflikte bei Standortfragen

Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) Medieninformation, 6.4.2005 Jahresgutachten Mobilfunk 2004 erschienen: Kommunikation zwischen Betreibern und Behörden gut - noch Probleme bei Einigung über Standortfragen Zur Planung und Einrichtung von Mobilfunkstandorten ist eine gute und funktionierende Kommunikation und Kooperation zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden elementar. Das aktuelle Jahresgutachten der Mobilfunkbetreiber, vertreten durch das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF), kommt zu dem Ergebnis, dass diese notwendige Voraussetzung für allseits tolerierte Standorte inzwischen weitgehend erfüllt ist. Das Gutachten wurde erstellt durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., dem Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) und der TU-Berlin. Im Vergleich mit der Situation im Jahr 2002 hat sich die Gesamtlage sowohl im Bereich der Information als auch bei der Kooperation und der Partizipation deutlich entspannt und verbessert. Im Detail und in Einzelfällen gibt es aber weiterhin Probleme. So ist, trotz weiter verbesserter Kooperation und Kommunikation, die Zahl der Standortkonflikte gegenüber 2002 nicht wesentlich zurückgegangen. Auch die Auslöser der Konflikte - vor allem Probleme des Abstands zu Schulen, Kindergärten oder reinen Wohngebieten - haben sich in den letzten zwei Jahren kaum verändert. Das insgesamt positive Bild der Umfrage sollte also nicht verdecken, dass es noch eine Reihe von Verbesserungsnotwendigkeiten gibt. So haben sich einige Fragen herauskristallisiert, deren Beantwortung dazu beitragen könnte, den Kommunikations- und Beteiligungsprozess zwischen Kommunen und Betreibern weiter zu verbessern. Sie drehen sich im Wesentlichen um die Informationen zu Standortplanungen, um das Prozedere bei der Auswahl und Prüfung von Alternativstandorten oder um die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses für Standortanforderungen an Mobilfunkanlagen. Grundlage der Kommunikation und Partizipation zwischen den Netzbetreibern und den kommunalen Genehmigungsstellen ist die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze", die seit Dezember 2001 in Kraft ist. Sie setzt unter anderem auf die so genannte "Verbändevereinbarung" mit den kommunalen Spitzenverbänden ("Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze" vom Juli 2001). Neben der Kooperation und Kommunikation bei der Planung und Errichtung von Mobilfunkstandorten waren drei weitere Themen Gegenstand des Gutachtens, die sich aus der freiwilligen Selbstverpflichtung der Netzbetreiber ableiten: Verbraucherschutz und Verbraucherinformation zu Handys mit dem Schwerpunkt auf der Thematik der Emissionen elektromagnetischer Felder (SAR-Werte), Forschungsförderung und "EMF-Monitoring" (Beobachtungssystem zur Messung elektromagnetischer Felder). Bei den Verbrauchfragen ist das wichtigste Ergebnis, dass bereits gute Ansätze im Bereich Verbraucherschutz und -information vorhanden sind. Reduziert man die Fragestellung jedoch auf die Beurteilung auf Verbraucherinformationen zu SAR-Werten bei Mobiltelefonen, zeigten sich in den einzelnen Bereichen noch Defizite, die im Sinne der Ziele der Selbstverpflichtungserklärung optimiert werden sollten. Im Zusammenhang mit der Forschungsförderung stellt das Gutachten fest, dass die Netzbetreiber ihren aus der Selbstverpflichtung resultierenden finanziellen Verpflichtungen im Jahr 2004 in vollem Umfang nachgekommen sind. Die Forschungsmittel wurden und werden zur Förderung von insgesamt 54 Forschungsvorhaben in den Disziplinen Biologie, Dosimetrie, Epidemiologie und Risikokommunikation eingesetzt. Das nun vorliegende Gutachten ist das dritte Jahresgutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber. Es baut auf den vorangehenden Gutachten - die auf den Internet-Seiten des IZMF (www.izmf.de) verfügbar sind - und den dort formulierten Fragestellungen und Problempunkten auf. Das aktuelle Untersuchungsdesign wurde so konzipiert, dass es auch in den Folgejahren angewendet werden soll. Es ermöglicht die Vergleichbarkeit der Resultate im Zeitablauf und eignet sich damit zur Beschreibung von Veränderungen und Trends. Das Gutachten steht als pdf im Volltext unter http://edoc.difu.de/edoc.php?id=L5Z4RUAM zur Verfügung. Ansprechpartner Dipl.-Volkswirt Michael Reidenbach Telefon: 030/39001-295 E-Mail: reidenbach [at] difu [dot] de