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Aktivierung und Beteiligung insbesondere von Migranten im Berliner Quartiersverfahren

Die Aktivierung und Beteiligung von Bewohnern – insbesondere von Migranten – im Rahmen der Berliner Quartiersverfahren stand im Mittelpunkt eines Gutachtens, das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat Soziale Stadt, in Auftrag gegeben wurde.

Die Aktivierung und Beteiligung von Bewohnern – insbesondere von Migranten – im Rahmen der Berliner Quartiersverfahren stand im Mittelpunkt eines Gutachtens des Deutschen Instituts für Urbanistik, das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat Soziale Stadt, in Auftrag gegeben wurde.



In den Berliner Quartiersverfahren wächst die Vielfalt der Ansätze und Methoden zur Beteiligung der Quartierbewohner stetig. Seit 2001 unterstützt der Berliner Senat die Aktivitäten durch besondere Maßnahmen für eine Verstetigung und weitere Optimierung des Programms „Soziale Stadt“. Hierdurch konnten die Beteiligungsmöglichkeiten und Mitentscheidungsbefugnisse der Bewohnerschaft gefördert werden. So wurde 2001 das Verfahren der „Quartiersjury“ eingeführt und – bestärkt durch die ersten Erfolge – ab 2005 in allen Gebieten ein Quartiersbeirat eingesetzt, der unter hoher Bewohnerbeteiligung entstand. Dieses zentrale Gremium diskutiert gemeinsam mit der Verwaltung und dem Quartiermanagement vor Ort Entwicklungsmöglichkeiten für die Quartiere. Auf diesem Weg können beispielsweise Entscheidungen über Projektförderungen und damit über den Einsatz der Mittel gemeinsam gefällt werden. Bislang war nicht bekannt, ob die Einbindung von Migranten in diese Verfahren erfolgreich verläuft.



Dieser Frage wurde daher im Rahmen des Gutachtens in zwölf Berliner Quartiermanagement-Gebieten nachgegangen. Alle Gebiete betreiben seit Beginn des Bundesprogramms „Soziale Stadt“ im Jahr 1999 ein Quartiermanagement. In allen Gebieten weist die Bevölkerungszusammensetzung einen hohen Anteil nicht-deutscher Bewohner auf: In drei der untersuchten Gebiete bilden Personen ohne deutschen Pass über 40 Prozent der Bevölkerung.



Der Aufgabenstellung folgend stehen im Gutachten weniger einzelne Projektansätze, sondern vielmehr Strukturen, Verfahren und Prozesse im Mittelpunkt der Analyse. Die Ergebnisse lassen sich fünf Themenbereichen zuordnen:

  • Teilnahme an formalen Beteiligungsstrukturen/Gremienarbeit (Quartiersbeirat – QR) und Vergabebeirat Aktionsfonds,
  • Integrationsfördernde Kooperationen,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Strategische Ausrichtung der beteiligenden und aktivierenden Arbeit in den Quartiermanagement-Gebieten,
  • Personelle Strukturen des Vor-Ort-Büros.

Die Untersuchung belegt, dass die Beteiligung und Aktivierung – auch der Bevölkerung mit Migrationshintergrund – ein Kernbestandteil aller Quartiermanagement-Teams ist und hinsichtlich der Vielfalt der Ansätze wie auch der Beteiligungsquote an den Quartiersverfahren als erfolgreich zu bewerten ist. Jedoch lassen die Ergebnisse auch die Schlussfolgerung zu, dass auf Senats-, Bezirks- und Quartiersebene noch viel getan werden kann, um die erfolgreiche Arbeit zu optimieren und nachhaltig zu sichern. Dieses „Tun“ kann verschiedene Formen haben: zum Beispiel die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen, die Auslobung von Modellvorhaben – z.B. zur Förderung der Zusammenarbeit mit Moscheevereinen – die politische Rückendeckung und Federführung beim Aufbau von Kooperationen mit Bildungseinrichtungen sowie die Weiterentwicklung kleinräumiger und zielgruppenspezifischer Beteiligungsansätze. Die Abstimmung lokaler Integrationskonzepte wird in diesem Zusammenhang von den Gutachterinnen als besonders zielführend erachtet.

Projektleitung
Dipl.-Ing. Heike Hanhörster
Dokumentation und Evaluation der Partizipation im Rahmen des Berliner Quartiersverfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Aktivierung von Berlinerinnen und Berliner mit migrantischer Herkunft
bis
Migration, Zuwanderung, Integration
Stadtentwicklungsplanung
Stadtentwicklung, Recht und Soziales
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin

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