Planspiel zur BauGB-Novelle 2025/2026
Ziel der Forschungsbegleitung ist die Prüfung, ob die vorgesehenen Neuregelungen angemessen, praktikabel und wirksam sind. Im Planspiel werden die Gesetzentwürfe – Referentenentwurf und Regierungsentwurf – auf konkrete Fälle angewendet. Beteiligt sind Verwaltungseinheiten aus sechs Kommunen: Blieskastel, Cottbus, Dortmund, Geeste, Gera sowie Frankfurt am Main.
In der Gesetzesfolgenabschätzung bezeichnet der Planspiel-Ansatz eine Methode, bei der ein Rechtsvorschriftsentwurf – insgesamt oder auszugsweise – in einem realitätsnahen Testfeld so angewendet wird, als wären die geplanten Normen bereits in Kraft. Diese Methode hat sich insbesondere im Städtebaurecht bewährt, denn sie kann überprüfen, inwieweit die geplanten Regelungen praktikabel, problemadäquat und wirksam sind. Dadurch lassen sich Verbesserungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten frühzeitig erkennen.
Wie bei anderen Gesetzgebungsverfahren im Städtebaurecht erfolgt die Untersuchung als Vorabtest mit den künftigen Anwender:innen der Norm. Grundkonzept ist die Anwendung des Regelungsentwurfs auf konkrete Fälle durch reale Verwaltungseinheiten und weitere Betroffene. Im Wesentlichen werden folgende Aspekte überprüft:
• Ausrichtung der Regelungsvorschläge auf das jeweils vorgegebene Ziel,
• Verständlichkeit und Eindeutigkeit,
• Praktikabilität vorgesehener Verfahrensabläufe,
• Identifizierung möglicher Anwendungsprobleme,
• Erkenntnisse und Hinweise zur Optimierung der Gesetzesformulierungen.
Die Auftaktveranstaltung zum Planspiel fand am 24. Februar 2026 in Berlin statt. Die Ergebnisse sollen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.