Der „erweiterte“ Sozialraumansatz
Schnittstellen von Sozial- und räumlich planender Verwaltung
„Sozialraumorientierung“ ist in verschiedenen kommunalen Aufgabenfeldern ein wichtiger Handlungsrahmen. In der Sozialverwaltung – insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe – sowie in Stadtplanung und Stadtentwicklung spielt er im Rahmen einer integrierten Quartiersentwicklung eine immer größere Rolle, ebenso bei Wohnungsunternehmen, Kirchen oder Vereinen. In dem Seminar soll es daher um die Frage gehen, warum es sinnvoll sein kann, diese verschiedenen Ansätze stärker zu einem „erweiterten“ Sozialraumansatz zu bündeln. Spätestens wenn es um Inklusion geht, brauchen Akteure aus dem sozialen Bereich den konkreten Raum als den Ort, an dem alles (all)tägliche Leben stattfindet. Und umgekehrt gilt: Städtebauliche und raumgestalterische Maßnahmen können ins Leere laufen, wenn die Bedarfe insbesondere von Menschen mit Behinderung oder von Senior:innen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Auch für die Fachkräfte selbst können durch eine bessere bereichsübergreifende Zusammenarbeit Entlastung und ein Mehrwert entstehen.
Wir wollen mit Ihnen folgende Fragestellungen diskutieren:
- Was alles kann „Sozialraum“ in unterschiedlichen Disziplinen, in verschiedenen Verwaltungsbereichen sein?
- Wo gibt es inhaltliche und räumliche Überschneidungen zwischen dem jeweiligen Sozialraumverständnis?
- Wie kann ein besseres Zusammenwirken von Sozialverwaltung und räumlich planenden Verwaltungsbereichen auf der Steuerungs- und der Umsetzungsebene erreicht werden? Welche Themen bieten sich an? Wer sollte wie zusammenarbeiten?
- Welche Vorteile ergeben sich aus einer Zusammenarbeit? Welche Schwierigkeiten können auftreten? Und wie kann man damit umgehen?
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Nr. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb
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