Difu-Seminar

Der „erweiterte“ Sozialraumansatz

Schnittstellen von Sozial- und räumlich planender Verwaltung

Do 27 Nov 25
Fr 28 Nov 25

„Sozialraumorientierung“ ist in verschiedenen kommunalen Aufgabenfeldern ein wichtiger Handlungsrahmen. In der Sozialverwaltung – insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe – sowie in Stadtplanung und Stadtentwicklung spielt er im Rahmen einer integrierten Quartiersentwicklung eine immer größere Rolle, ebenso bei Wohnungsunternehmen, Kirchen oder Vereinen. In dem Seminar soll es daher um die Frage gehen, warum es sinnvoll sein kann, diese verschiedenen Ansätze stärker zu einem „erweiterten“ Sozialraumansatz zu bündeln. Spätestens wenn es um Inklusion geht, brauchen Akteure aus dem sozialen Bereich den konkreten Raum als den Ort, an dem alles (all)tägliche Leben stattfindet. Und umgekehrt gilt: Städtebauliche und raumgestalterische Maßnahmen können ins Leere laufen, wenn die Bedarfe insbesondere von Menschen mit Behinderung oder von Senior:innen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Auch für die Fachkräfte selbst können durch eine bessere bereichsübergreifende Zusammenarbeit Entlastung und ein Mehrwert entstehen.

Wir wollen mit Ihnen folgende Fragestellungen diskutieren:

  • Was alles kann „Sozialraum“ in unterschiedlichen Disziplinen, in verschiedenen Verwaltungsbereichen sein?
  • Wo gibt es inhaltliche und räumliche Überschneidungen zwischen dem jeweiligen Sozialraumverständnis?
  • Wie kann ein besseres Zusammenwirken von Sozialverwaltung und räumlich planenden Verwaltungsbereichen auf der Steuerungs- und der Umsetzungsebene erreicht werden? Welche Themen bieten sich an? Wer sollte wie zusammenarbeiten?
  • Welche Vorteile ergeben sich aus einer Zusammenarbeit? Welche Schwierigkeiten können auftreten? Und wie kann man damit umgehen?
Leitung
franke [at] difu [dot] de
Leitung
hollbach-groemig [at] difu [dot] de

Details

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Stadtentwicklung, Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Gemeinwesenarbeit sowie Ratsmitglieder

Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:

  • 255,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
  • 435,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.

Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,– Euro.

Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Nr. 22a steuerfrei.

Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.

Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Absenden des Formulars zunächst nur eine automatische Eingangsbestätigung erhalten. Dies ist noch keine verbindliche Zusage. Ihre Anmeldung wird erst nach einer Anmeldebestätigung durch uns verbindlich. Wir senden Ihnen innerhalb von 14 Tagen Ihre Bestätigung und eine Rechnung per Mail. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn es hierbei zu Abweichungen kommt.

Bitte tragen Sie Ihre persönlichen Daten in die folgenden Felder ein.

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Die Difu gGmbH verarbeitet Ihre bei der Anmeldung zu dieser Difu-Veranstaltung erhobenen Daten nur zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Dazu gehört auch, dass Ihr Name, ggf. Ihre Institution, Ihre Funktion und Ort zur Ermöglichung des Austauschs auf der an alle Teilnehmenden herausgegebenen Teilnehmendenliste erscheinen und Sie ein Brustschild mit Ihrem Namen bekommen.

Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister und Dienstleisterinnen. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Sie können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung, Löschung oder die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, der Verarbeitung widersprechen oder Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen (per E-Mail an datenverwendung [at] difu [dot] de (datenverwendung[at]difu[dot]de) oder postalisch). Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Bst. b) (Vertrag) und c) (steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen) DS-GVO.

Sie haben zudem das Recht zur Beschwerde über diese Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz. Bei Fragen können Sie sich an unsere Datenschutzbeauftragte/unseren Datenschutzbeauftragten wenden: datenschutz [at] difu [dot] de (datenschutz[at]difu[dot]de).

Foto und Filmaufnahmen

Wir weisen Sie darauf hin, dass es im Rahmen von Difu-Veranstaltungen ggf. Fotoaufnahmen oder Videoaufnahmen gemacht und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen von den Teilnehmenden anerkannt.

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Freie Plätze verfügbar
27.11.2025 - 28.11.2025
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fortbildung [at] difu [dot] de

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