Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Kommunaler Erfahrungsaustausch und gute Ideen zur erfolgreichen Unterbringung, Begleitung und Integration von UMA
In dieser Veranstaltung geht es darum, wie unter den gegenwärtigen Bedingungen Rechte und Bedarfe unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sichergestellt werden können und gleichzeitig die herausfordernde Notsituation in den Kommunen mit Blick auf Versorgung und Betreuung von UMAs entlastet werden kann.
Wir wollen gemeinsam gute und vor allem pragmatische Ideen und Integrationslösungen diskutieren und erörtern, welche – vielleicht bisher noch ungenutzten – Handlungsspielräume ausgelotet werden können.
Es geht um flexiblere Handlungsansätze, nicht um einen generellen Standardabbau. Ein wichtiger Orientierungsrahmen hierfür ist die aktuell erschienene Punktuation des BMFSFJ zur „Sicherstellung des Kinderschutzes bei der Unterbringung, Betreuung und Versorgung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher in Krisenzeiten.“
Wir wollen gemeinsam mit Ihnen darüber diskutieren:
- wie angesichts von Versorgungslücken Hilfearrangements bedarfsgerecht(er) entwickelt werden können mit Blick darauf, dass nicht immer alle UMAs „alles“ brauchen,
- wie eine Flexibilisierung von Hilfebedarfen in Kooperation von öffentlichen und freien Trägern gelingen kann, bei der der freie Träger nicht das alleinige wirtschaftliche Risiko trägt,
- was Fachkräfte sind/sein können, die an den Bedarfen der UMAs anknüpfen, und wie Fachkräfte nachqualifiziert werden können,
- welche Bereiche als wichtige Partner für die Organisation von Brückenangeboten und Angebotsstrukturen zur Erstintegration von UMAs über die klassische Kinder- und Jugendhilfe hinaus dabei sein sollten,
- wie es als Kinder- und Jugendhilfe gelingen kann, dauerhafte Strukturen aufzubauen und Versorgungssicherheit herzustellen.
Hierzu wollen wir praktische Beispiele vorstellen und diskutieren und laden Sie herzlich dazu ein, mit uns Ihre Erfahrungen und Überlegungen zu teilen.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- kostenfrei für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 165,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 200,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Nr. 22a steuerfrei.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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