Gewerbegebiete im Klimawandel
Aktiv vorsorgen
Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Aktuelle Debatten berücksichtigen kaum die Auswirkungen auf die Wirtschaft, obwohl Unternehmen und Gewerbegebiete direkt betroffen sind. So erhöhen Wetterextreme wie Hitze, Sturm und Starkregen das wirtschaftliche Risiko an Unternehmensstandorten. Sie führen immer häufiger zu Sachschäden oder Produktionsausfällen, belasten die Gesundheit und beeinträchtigen die Produktivität der Beschäftigten. Darüber hinaus haben Gewerbegebiete – durch ihren hohen Versiegelungsgrad – häufig negative klimatische Auswirkungen auf angrenzende Stadtteile
Im Rahmen des zweitägigen Seminars werden zunächst die durch den Klimawandel bereits ausgelösten und noch zu erwartenden Auswirkungen auf Unternehmen und Gewerbegebiete thematisiert. Daran anknüpfend geht es um mögliche Lösungen sowie geeignete Instrumente für eine aktive Vorsorge. Mit differenziertem Blick diskutieren wir die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen im Bestand und Neubau. Mit welchen Instrumenten können Maßnahmen der Klimaanpassung gefördert werden? Wie können Rahmenbedingungen, z.B. in Vergabeverfahren, ausgerichtet werden? Im Seminar werden u.a. Ansätze und umgesetzte Beispiele für nachhaltiges Bauen, die Anlage von Gründächern oder smarte Gewerbegebiete vorgestellt. Im Rahmen eines Creative-Thinking-Formats wollen wir zudem einen Denkraum für einen aktiven Erfahrungsaustausch schaffen.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)
