Bauwende jetzt: Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in Kommunen
Transformationspfade von Planung bis Betrieb
Die Bauwende ist neben der Energiewende und der Mobilitätswende eine zentrale Stellschraube zur Erreichung der Klimaziele. Sie geht Hand in Hand mit der Kreislaufwirtschaft: Vom linearen „Herstellen–Nutzen–Wegwerfen“ zu geschlossenen Kreisläufen. Ziel der Bauwende ist es Ressourcen zu schonen, CO2-Emissionen zu senken (u. a. graue Energie) und Abfälle im Bausektor zu reduzieren. Ebenso fordert die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) Kommunen zum Handeln auf. Die kommunale Bauwende umfasst ressourcen- und klimaschonende Planung, nachhaltige und rückbaufähige Baustoffe, klimaneutrale Gebäude sowie klimagerechter Bau, Betrieb und Nutzung von Gebäuden und Infrastruktur – sowohl im Bestand als auch im Neubau. Im Seminar wird die zentrale Rolle der Kommunen im Prozess der Bauwende erläutert und diskutiert. Es werden Praxisbeispiele und konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung vor Ort präsentiert.
Details
Für Mitarbeiter:innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
255,– Euro für Teilnehmer:innen aus Difu-Zuwenderstädten
435,– Euro für Teilnehmer:innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGO’s.
Für alle übrigen Teilnehmer:innen gilt ein Preis von 555,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Die Teilnahme von Rollstuhlfahrer:innen und Menschen mit anderen Beeinträchtigungen ist leider nur bedingt möglich. Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung Kontakt mit uns auf.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltungsunterlagen werden Ihnen in diesem Fall zugesandt. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de
